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Statistik der Bundesausbildungsförderung (BAföG): Personen mit Teilförderung nach Personenkreis

Definition: Personen mit Teilförderung

Erläuterung für folgende Statistik(en):
21411 Statistik der Bundesausbildungsförderung (BAföG)

Begriffsinhalt:
Als teilgefördert werden Geförderte gezählt, wenn ihnen auf
ihre Förderung eigenes Einkommen oder Vermögen oder das
Einkommen ihrer Eltern bzw. ihres Ehegatten angerechnet
wird. Zur Ermittlung des Förderungsbetrages wird in diesem
Fall vom Gesamtbedarf das "anzurechnende Einkommen"
abgezogen.


© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2020
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 01.01.1999
Dokumentnummer: 21411BJ002
Klassifikation: Bildung, Sozialleistungen, Gesundheit, Recht / Bildung und Kultur, Forschung und Entwicklung / Ausbildungsförderung

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