Erläuterung für folgende Statistik(en):
21411 Statistik der Bundesausbildungsförderung (BAföG)
Begriffsinhalt:
Als teilgefördert werden Geförderte gezählt, wenn ihnen auf
ihre Förderung eigenes Einkommen oder Vermögen oder das
Einkommen ihrer Eltern bzw. ihres Ehegatten angerechnet
wird. Zur Ermittlung des Förderungsbetrages wird in diesem
Fall vom Gesamtbedarf das "anzurechnende Einkommen"
abgezogen.