Definition: Geförderte Personen (durchschnittlicher Monatsbestand)
Erläuterung für folgende Statistik(en):
21411 Statistik der Bundesausbildungsförderung (BAföG)
21421 Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung
Begriffsinhalt:
Soll die Zahl der Geförderten zum finanziellen Aufwand in
Beziehung gesetzt werden, so wird sie als durchschnittlicher
Monatsbestand (arithmetisches Mittel aus den zwölf
Monatsbeständen) bestimmt. Es handelt sich hier also um eine
fiktive Zahl, mit deren Hilfe z.B. der durchschnittliche
monatliche Förderungsbetrag pro Kopf errechnet werden kann.