Definition: Bruttoeinnahmen der Gemeinden
Erläuterung für folgende Statistik(en):
71517 Vierteljährliche Kassenergebnisse, Sektor Kommunen
Begriffsinhalt:
Bruttoeinnahmen der Gemeinden
Die Bruttoeinnahmen setzen sich zusammen aus den kassenmä-
ßigen Einnahmen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der
Gemeinden und der Zusammenschlüsse von Gemeinden, nicht aber
der Kreise, bereinigt um:
- Bewirtschaftete Fremdmittel (z. B. Wohngeld, Unterhalts-
vorschuss),
- die Gewerbesteuerumlage,
- die haushaltstechnischen Verrechnungen (innere Verrech-
nungen, kalkulatorische Kosten, Zinseinnahmen aus inneren
Darlehen, Zuführungen vom Verwaltungs- bzw. Vermögenshaus-
halt).
In dieser Tabelle sind die besonderen Finanzierungsvorgänge
allerdings im Interesse einer möglichst umfassenden Be-
schreibung der tatsächlichen finanziellen Situation der ein-
zelnen Gemeinde nicht abgesetzt.
In dieser Tabelle sind in den "Insgesamt"-Positionen (Spal-
ten 1, 2 und 4) Mehrfacherfassungen auf Grund der nicht ab-
gesetzten Amts- bzw. Verbandsumlage enthalten.
In Ländern mit kommunalen Zusammenschlüssen unterhalb der
Kreisebene (Ämter, Verbandsgemeinden, Samtgemeinden, Ver-
waltungsgemeinschaften) sind infolge des Übergangs von Auf-
gaben und Finanzmitteln auf diese Zwischenstufe die Einzel-
gemeinden für überregionale Vergleiche wenig geeignet. Die
Finanzen der beiden untersten Verwaltungsstufen werden des-
halb in diesen Fällen zusammengefasst.
Der Verwaltungshaushalt setzt sich zusammen aus Steuern und
steuerähnlichen Einnahmen, allgemeinen Zuweisungen und Um-
lagen, Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb sowie sonstigen
Finanzeinnahmen. Nicht im Verwaltungshaushalt enthalten sind
die durchlaufenden Gelder, haushaltstechnische Verrechnungen
und abschlusstechnische Vorgänge. Ferner wird die Gewerbe-
steuerumlage abgesetzt (Netto-Darstellung der Steuern).
Einnahmen aus Steuern sind die Einnahmen nach den Steuerge-
setzen. Steuerähnliche Einnahmen sind die Einnahmen aus
steuerähnlichen Abgaben, wie nicht verteilte Jagdpachtein-
nahmen. Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb beinhalten die
Einnahmen aus öffentlich-rechtlichen Entgelten für die Inan-
spruchnahme von Verwaltungsleistungen im engeren Sinne (Ver-
waltungsgebühren) und die Entgelte für die Benutzung von
öffentlichen Einrichtungen bzw. die Inanspruchnahme wirt-
schaftlicher Dienstleistungen und die Einnahmen aus zweck-
gebundenen Abgaben (z. B. Kurbeitrag).
Der Vermögenshaushalt besteht aus den Entnahmen aus Rück-
lagen, den Darlehensrückflüssen, den Erlösen aus der Ver-
äußerung von beweglichen Sachen und Grundstücken, den Her-
stellungsbeiträgen und ähnlichen Entgelten, den Investiti-
onszuweisungen, den Kreditaufnahmen und inneren Darlehen.
Nicht im Vermögenshaushalt enthalten sind die Zuführungen
vom Verwaltungshaushalt und abschlusstechnische Vorgänge
(IST-Überschuss des Vermögenshaushalts).
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 31.12.1995
Dokumentnummer: 71517BJ001
Klassifikation: Öffentliche Finanzen, Steuern und Personal / Öffentliche Finanzen / Vierteljährliche Kassenergebnisse