Definition: Bruttoausgaben der Kreise
Erläuterung für folgende Statistik(en):
71517 Vierteljährliche Kassenergebnisse, Sektor Kommunen
Begriffsinhalt:
Bruttoausgaben der Kreise - ohne kreisfreie Städte -
Die Bruttoausgaben setzen sich zusammen aus den kassenmäßi-
gen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der
Kreisverwaltungen, (d. h. nicht die Summe der Gemeindehaus-
halte), bereinigt um:
- Bewirtschaftete Fremdmittel,
- die haushaltstechnischen Verrechnungen (innere Verrech-
nungen, kalkulatorische Kosten, Zinsausgaben für innere
Darlehen, Zuführungen zum Verwaltungs- bzw. Vermögenshaus-
halt).
In dieser Tabelle sind die besonderen Finanzierungsvorgänge
allerdings im Interesse einer möglichst umfassenden Be-
schreibung der tatsächlichen finanziellen Situation des ein-
zelnen Kreises nicht abgesetzt.
Der Verwaltungshaushalt beinhaltet Personalausgaben, den
sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand, Zuweisungen und
Zuschüsse an Dritte sowie die sonstigen Finanzausgaben.
Nicht enthalten sind die durchlaufenden Gelder, haushalts-
technische Verrechnungen und abschlusstechnische Vorgänge.
Der Vermögenshaushalt besteht aus den Zuführungen an Rück-
lagen, Darlehensgewährungen, Ausgaben für den Erwerb von be-
weglichem und unbeweglichem Vermögen sowie von Beteiligungen
und Kapitaleinlagen, Baumaßnahmen, Tilgungen von Krediten
und Rückzahlungen von inneren Darlehen, Investitionszuschüs-
sen an Dritte sowie den sonstigen Ausgaben des Vermögens-
haushalts. Nicht im Vermögenshaushalt enthalten sind die
Zuführungen zum Verwaltungshaushalt und die IST-Fehlbeträge
des Vermögenshaushalts.
Zu den Sachinvestitionen gehören Baumaßnahmen und der Erwerb
von beweglichen und unbeweglichen Sachen.
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 31.12.1995
Dokumentnummer: 71517BJ001
Klassifikation: Öffentliche Finanzen, Steuern und Personal / Öffentliche Finanzen / Vierteljährliche Kassenergebnisse