Erläuterung für folgende Statistik(en):
45342 Jahresstatistik im Gastgewerbe
Begriffsinhalt:
Zu den Investitionen zählen auch Anzahlungen für im Bau
befindliche Anlagen und Bauten. Die Investitionen umfassen
nicht Zugänge aus Verschmelzung.
Bruttoinvestitionen in Errichtung, Umbau und Erweiterung von
Gebäuden beinhalten nicht die laufenden Reparatur- und
Instandhaltungsaufwendungen.
Zu den Bruttoinvestitionen in Grundstücke wird auch die
zugehörige Grunderwerbssteuer gerechnet.
Zu den Bruttoinvestitionen in Maschinen, Einrichtungen und
Fahrzeuge gehören alle neuen und gebrauchten Sachanlagen,
die im Berichtszeitraum von Dritten gekauft oder selbst
erstellt wurden. Die erworbenen Güter sind zum Kaufpreis
(einschließlich Transport- und Installationskosten sowie den
mit der Eigentumsübertragung verbundenen Kosten) zu
bewerten, die selbst hergestellten Güter zu den
Herstellungskosten. Anzugeben sind auch Aufwendungen für
Erweiterung, Umbauten, Modernisierung und Erneuerung. Nicht
hierunter fallen laufende Instandhaltungskosten.