Erläuterung für folgende Statistik(en):
71231 Realsteuervergleich
Begriffsinhalt:
Den Gemeinden stehen seit 1998 2,2% des Umsatzsteuer-
aufkommens reduziert um Ausgleichszahlungen an den Bund zu.
Die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auf
die einzelnen Gemeinden erfolgt seit dem 1. Januar 2009 nach
einem fortschreibungsfähigen und bundeseinheitlichen
Schlüssel (Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen i.d.
Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S.
502).