Erläuterung für folgende Statistik(en):
73311 Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen)
73321 Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen)
Begriffsinhalt:
Bei der Steuerberechnung kann der Unternehmer die ihm im
Geschäftsverkehr von anderen Unternehmen gesondert in
Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuerbetrag von
seiner Steuerschuld absetzen (siehe hierzu auch §15
Umsatzsteuergesetz). Zu den abziehbaren Vorsteuern gehört
auch die auf Importe für Unternehmenszwecke entrichtete
Einfuhrumsatzsteuer und die Steuer für den
innergemeinschaftlichen Erwerb.