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Körperschaftsteuerstatistik: Zu versteuerndes Einkommen in Deutschland in Euro

Definition: Zu versteuerndes Einkommen

Erläuterung für folgende Statistik(en):
73111 Lohn- und Einkommensteuerstatistik
73211 Körperschaftsteuerstatistik

73111 Lohn- und Einkommensteuerstatistik
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Begriffsinhalt:
Nach § 2 Abs. 5 EStG:
Das Einkommen, vermindert um die Kinderfreibeträge (§§ 31,
32 Abs. 6) und den Härteausgleich nach § 46 Abs. 3, ist das
zu versteuernde Einkommen; dieses bildet die
Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer.


73211 Körperschaftsteuerstatistik
===========================

Begriffsinhalt:
Das zu versteuernde Einkommen ist das Einkommen im Sinne des
§ 8 Abs. 1 KStG, vermindert um die Freibeträge der §§ 24 und
25 KStG.


© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016
Periodizität: Dreijährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 73211B3003
Klassifikation: Öffentliche Finanzen, Steuern, Personal / Steuern / Körperschaftsteuer

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