Erläuterung für folgende Statistik(en):
73111 Lohn- und Einkommensteuerstatistik
73211 Körperschaftsteuerstatistik
73111 Lohn- und Einkommensteuerstatistik
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Begriffsinhalt:
Nach § 2 Abs. 5 EStG:
Das Einkommen, vermindert um die Kinderfreibeträge (§§ 31,
32 Abs. 6) und den Härteausgleich nach § 46 Abs. 3, ist das
zu versteuernde Einkommen; dieses bildet die
Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer.