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Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik: Unbeschränkt steuerpflichtiger Erwerb (Fälle) nach Steuerklassen

Definition: Unbeschränkt steuerpflichtiger Erwerb (Fälle)

Erläuterung für folgende Statistik(en):
73611 Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik

Begriffsinhalt:
Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des
Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§ 10
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz).
Unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn der Erblasser zur
Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der
Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der
Steuer ein Inländer ist.


© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011
Periodizität: Fünfjährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 73611BJ003
Klassifikation: Öffentliche Finanzen, Steuern, Personal / Steuern / Steuern vom Vermögen

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