Erläuterung für folgende Statistik(en):
73611 Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik
Begriffsinhalt:
Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des
Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§ 10
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz).
Unbeschränkte Steuerpflicht besteht, wenn der Erblasser zur
Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der
Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der
Steuer ein Inländer ist.