Definition: Wohnungen
Erläuterung für folgende Statistik(en):
31111 Statistik der Baugenehmigungen
Begriffsinhalt:
Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (ge-
messen am Anteil der Wohnfläche an der Gesamtnutzfläche)
Wohnzwecken dienen. Zu den Wohngebäuden zählen auch Wohn-
heime.
Begriffsinhalt:
Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (zu mehr als
der Hälfte der Gesamtnutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen.
Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsge-
bäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche
Betriebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels).
Begriffsinhalt:
Wohnungen
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohn-
zwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu
verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermög-
lichen. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen ab-
schließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, vom Treppen-
haus oder von einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Aus-
guss und Toilette. Zur Wohnung können aber auch außerhalb
des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohn-
zwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansar-
den) gehören.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2012 gelten auch "sonstige
Wohneinheiten" (d. h. Wohneinheiten ohne Küche oder fest
installierte Kochgelegenheit) als "Wohnung".
Während in den Tabellen 31111-01-02, 31111-02-02, 31111-04-
01, 31111-05-01 und 31111-06-01 bei den ausgewiesenen Woh-
nungen Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nicht enthalten
sind, gehen in die Zahl der in Tabelle 31111-03-02 ausge-
wiesenen genehmigten Wohnungen auch alle Baumaßnahmen an
bestehenden Gebäuden ein. Deswegen können in Tabelle 31111-
03-02 eventuell auch negative Zahlen auftreten.
Erläuterung für folgende Statistik(en):
31121 Statistik der Baugenehmigungen
Begriffsinhalt:
Wohngebäude
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (ge-
messen am Anteil der Wohnfläche an der Gesamtnutzfläche)
Wohnzwecken dienen. Zu den Wohngebäuden zählen auch Wohn-
heime.
Begriffsinhalt:
Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (zu mehr als
der Hälfte der Gesamtnutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen.
Dazu zählen z. B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsge-
bäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche
Betriebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels).
Begriffsinhalt:
Wohnungen
Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohn-
zwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu
verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermög-
lichen. Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen ab-
schließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, vom Treppen-
haus oder von einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Aus-
guss und Toilette. Zur Wohnung können aber auch außerhalb
des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohn-
zwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansar-
den) gehören.
Beginnend mit dem Berichtsjahr 2012 gelten auch "sonstige
Wohneinheiten" (d. h. Wohneinheiten ohne Küche oder fest
installierte Kochgelegenheit) als "Wohnung".
Während in den Tabellen 31121-01-02, 31121-02-02, 31121-04-
01, 31121-05-01 und 31121-06-01 bei den ausgewiesenen Woh-
nungen Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden nicht enthalten
sind, gehen in die Zahl der in Tabelle 31121-03-02 ausge-
wiesenen fertig gestellten Wohnungen auch alle Baumaßnahmen
an bestehenden Gebäuden ein. Deswegen können in Tabelle
31121-03-02 eventuell auch negative Zahlen auftreten.
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 31.12.1995
Dokumentnummer: 31121BJ003
Klassifikation: Wohnen, Umwelt / Gebäude und Wohnen / Bautätigkeit