Hinweise: * Geldbußen, Geldstrafen und Geldbeträge nach Paragraph 153a Strafprozessordnung.
Quelle: Finanzministerien der Länder, dpa, BMF
Definition: Die Statistik beschäftigt sich mit den Themen Gesellschaft, Steuer, Steuerprüfung, Steuerzahler, Anzahl, Einnahme, Finanzverwaltung, Strafe, Zahlung, Betrug.
Veröffentlichungsdatum: 2014
Veröffentlicht in: Handelsblatt, 06.02.2014, S. 8
Dokumentnummer: N13 2204
Branchen: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Klassifikation: Staat (Gesetze; Bildung; Schule; Steuern; Subventionen), Gesellschaft (politische Einstellung; Meinungsforschung; Sozialforschung; gesellschaftliche Entwicklung; organisierte Öffentlichkeit)