Begriffsinhalt:
Landwirtschaftliche Betriebe sind technisch-wirtschaftliche
Einheiten, die eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)
von mindestens 5 ha (bis 1997: 1 ha, 1999 bis 2007: 2 ha)
aufweisen bzw. über vorgegebene Mindesttierbestände oder
Mindestanbauflächen für Spezialkulturen verfügen, für
Rechnung eines Inhabers bewirtschaftet werden, einer
einheitlichen Betriebsführung unterliegen und
landwirtschaftliche Tätigkeiten entweder als Haupttätigkeit
oder als Nebentätigkeit ausüben.