Begriffsinhalt:
Personen im Alter von 15 Jahren und älter, (Familien-
arbeitskräfte, ständige und nichtständige familienfremde
Arbeitskräfte) die während des Berichtszeitraumes mit
betrieblichen Arbeiten beschäftigt sind.
Es wird unterschieden in:
Familienarbeitskräfte in Einzelunternehmen:
- Betriebsinhaber
- Ehegatten des Betriebsinhabers oder eine dem Ehegatten
gleichgestellte Person
- weitere Familienarbeitskräfte, die auf dem land-
wirtschaftlichen Betrieb leben und beschäftigt sind.
Ständige Arbeitskräfte:
- Beschäftigte Verwandte und Verschwägerte des
Betriebsinhabers von Einzelunternehmen, die nicht auf
dem landwirtschaftlichen Betrieb leben
- familienfremde Arbeitskräfte von Einzelunternehmen
- ständig beschäftigte Arbeitskräfte von Personen-
gemeinschaften, -gesellschaften sowie juristischen
Personen
Saisonarbeitskräfte:
- Nicht ständig beschäftigte Arbeitskräfte mit einem auf
weniger als sechs Monate befristeten Arbeitsvertrag.