Definition: Landwirtschaftliche Betriebe
Erläuterung für folgende Statistik(en):
41141 Landwirtschaftszählung
Begriffsinhalt:
Berichtskreis
Seit 2010 werden nur noch landwirtschaftliche Betriebe mit
einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindes-
tens 5 ha oder mit mindestens
- 10 Rindern oder 50 Schweinen oder 10 Zuchtsauen oder je-
weils 20 Schafen oder 20 Ziegen oder 1000 Stück Geflügel
oder
- 0,5 ha Hopfen oder 0,5 ha Tabak oder
- 1,0 ha Dauerkulturen im Freiland oder je 0,5 ha Obstan-
bau-, Reb- oder Baumschulfläche oder
- 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren im Freiland oder 0,3 ha Blu-
men oder Zierpflanzen im Freiland oder
- 0,1 ha Kulturen unter Glas oder anderen begehbaren Schutz-
abdeckungen oder 0,1 ha Speisepilze
in die Aufbereitung einbezogen.
Begriffsinhalt:
Landwirtschaftliche Betriebe
Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist eine technisch-wirt-
schaftliche Einheit, die eine der unter "Berichtskreis"
genannten Mindestgrößen aufweist, einer einheitlichen Be-
triebsführung unterliegt und landwirtschaftliche Erzeug-
nisse oder zusätzlich auch Dienstleistungen und andere
Erzeugnisse hervorbringt. Die Absicht, Gewinn zu erzielen,
ist nicht erforderlich.
Periodizität: Zehnjährlich
Erste Durchführung: 01.01.2010
Dokumentnummer: 41141B1045
Klassifikation: Wirtschaftsbereiche / Land- und Forstwirtschaft, Fischerei / Struktur der land- und forstwirtschaftl. Betriebe