Definition: Gewerbeummeldungen
Erläuterung für folgende Statistik(en):
52311 Gewerbeanzeigenstatistik
Begriffsinhalt:
Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeanmeldungen (ohne
Automatenaufsteller und Reisegewerbe). Eine Anmeldung ist
abzugeben bei
- Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes (Neugründung und
Gründung nach dem Umwandlungsgesetz),
- Wiedereröffnung nach Verlegung (Zuzug),
- Übernahme eines bestehenden Betriebes (Kauf, Pacht, Erbe,
Änderung der Rechtsform, Gesellschaftereintritt).
Betriebsgründungen: Gründung eines Betriebes
(Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige
Zweigstelle) durch eine juristische Person, eine
Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit
(Personengesellschaft) oder eine natürliche Person. Bei
einer natürlichen Person, die eine Hauptniederlassung
anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das
Handelsregister eingetragen ist oder aber eine
Handwerkskarte besitzt oder mindestens einen Arbeitnehmer
beschäftigt.
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 01.01.1998
Dokumentnummer: 52311BJ001
Klassifikation: Außenhandel, Unternehmen, Handwerk / Unternehmen und Arbeitsstätten / Gewerbeanzeigen, -aufsicht