Definition: Gewerbeanmeldungen (ohne Automatenaufsteller)
Erläuterung für folgende Statistik(en):
52311 Gewerbeanzeigenstatistik
Begriffsinhalt:
Gewerbeanmeldungen
Nachgewiesen wird die Zahl der Gewerbeanmeldungen (ohne
Reisegewerbe, bis 2016 ohne Reisegewerbe und Automatenauf-
steller). Eine Anmeldung ist abzugeben bei
- Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes (Neugründung und
Gründung nach dem Umwandlungsgesetz),
- Wiedereröffnung nach Verlegung (Zuzug),
- Übernahme eines bestehenden Betriebes (Kauf, Pacht, Erbe,
Änderung der Rechtsform, Gesellschaftereintritt).
Betriebsgründungen: Gründung eines Betriebes (Hauptnieder-
lassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle)
durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne
Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine
natür- liche Person. Bei einer natürlichen Person, die eine
Haupt- niederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie
entwe- der in das Handelsregister eingetragen ist oder aber
eine Handwerkskarte besitzt oder mindestens einen
Arbeitnehmer beschäftigt.
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 01.01.1998
Dokumentnummer: 52311BJ004
Klassifikation: Außenhandel, Unternehmen, Handwerk / Unternehmen und Arbeitsstätten / Gewerbeanzeigen, -aufsicht