Die Welt versinkt im Elektroschrott. Die ganze Welt? Nein! Leidtragende sind besonders arme Länder, in denen reiche Nationen ihren Müll deponieren – häufig illegal. Deutschland ist da keine Ausnahme.
Da sich die Deutschen auch beim Sammelziel, das die EU vorgeschrieben hat, bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben, soll ihnen ein Gesetz auf die Sprünge helfen. Seit 1. Juli 2022 müssen auch Lebensmittelhändler und Discounter, die Elektrogeräte verkaufen, ausgediente Apparaturen zurücknehmen. Doch die Deutschen wären nicht die Deutschen, würden sie sich nicht selbst das Leben schwer machen. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, schmissig ElektroG genannt, hat so seine Tücken.
So gilt, dass Geschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche unter 800 Quadratmetern von der Rücknahmepflicht ausgenommen sind. Es empfiehlt sich, sich mit einem Zollstock zu bewaffnen, wenn der Verkaufsleiter trotz beeindruckender Größe seines Ladens ihn bescheiden kleinredet. Übertrifft der Apparat an einer Kante 25 Zentimeter, muss auch der 800-Quadratmeter-Plus-Riese das ausgemusterte Teil nicht akzeptieren, es sei denn, der Kunde kauft ein neues. Am besten also, man entsorgt den Schrott gleich im Recyclinghof. Das Gesetz hätte man sich sparen können.
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