Erläuterung für folgende Statistik(en):
63411 EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen
Begriffsinhalt:
Um den unterschiedlichen Bedarf von Privathaushalten je nach
deren Zusammensetzung (Haushaltsgröße, Alter der
Haushaltsmitglieder) zu berücksichtigen, wird vor der
Verteilungsanalyse und der Berechnung von
Armutsgefährdungsquoten die Äquivalenzgewichtung
vorgenommen. Grundlage ist eine Gewichtungsskala, die
festlegt, welches Bedarfsgewicht jedem einzelnen
Haushaltsmitglied zuzuordnen ist. Nach europäischem Standard
wird hierfür die modifizierte Skala der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
herangezogen, nach der der erste Erwachsene im Haushalt
(Person mit dem höchsten Beitrag zum Haushaltsnetto-
einkommen) das Gewicht 1,0 erhält, jeder weitere Erwachsene
und jeder Jugendliche im Alter von 14 Jahren oder älter das
Gewicht 0,5 sowie jedes Kind unter 14 Jahren das Gewicht
0,3. Für unterschiedliche Haushaltszusammensetzungen ergeben
sich so verschiedene Gesamtgewichte. Das Haushaltsnetto-
einkommen, dividiert durch das Gesamtgewicht für den
Haushalt, ergibt das für alle Personen des Haushalts
geltende Nettoäquivalenzeinkommen. Einkommens-Referenzjahr
ist das Vorjahr der Erhebung.
Der Median eines quantitativen Merkmals ist in einer nach
aufsteigender Größe der Ausprägungen sortierten Folge von
Merkmalsausprägungen der genau in der Mitte liegende Wert.
Der Median reagiert auf Ausreißer in den Daten weniger
empfindlich als der Durchschnittswert (arithmetischer
Mittelwert) der Ausprägungen und wird daher bei der
Berechnung der Armutsgefährdung eingesetzt.
60 % des Median des Nettoäquivalenzeinkommens der
Bevölkerung (kurz: 60 % Median) definieren nach EU-
Konvention den Schwellenwert für Armutsgefährdung in der
Bevölkerung.