Definition: Arbeitslose
Erläuterung für folgende Statistik(en):
13211 Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Begriffsinhalt:
Arbeitslose
Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungs-
verhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden
wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, eine ver-
sicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich
umfassende Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen
der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung
stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind,
in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als
15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt
noch nicht erreicht haben, sich persönlich bei einer Agentur
für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach § 53a Abs. 1
SGB II die Arbeitslosendefinition des § 16 SGB III sinngemäß
Anwendung.
Periodizität: Vierteljährlich
Erste Durchführung: 01.01.1996
Dokumentnummer: 13211BJ009
Klassifikation: Gebiet, Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Wahlen / Arbeitsmarkt / Arbeits- und Erwerbslosigkeit