Erläuterung für folgende Statistik(en):
48112 Bereichsübergreifende Unternehmensstatistik
48121 Statistik für kleine und mittlere Unternehmen
48131 Statistik über auslandskontrollierte Unternehmen
52111 Unternehmensregister-System (URS)
Begriffsinhalt:
Nach der EU-Unternehmensdefinition entspricht ein
'Unternehmen (EU)' der kleinsten Kombination Rechtlicher
Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung
von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in
Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden Mittel über
eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen
(EU) übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem
Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen
(EU) kann einer einzigen Rechtlichen Einheit entsprechen
("einfaches Unternehmen") oder aus mehreren Rechtlichen
Einheiten bestehen ("komplexes Unternehmen").