Definition: Niederlassungen
Erläuterung für folgende Statistik(en):
52111 Unternehmensregister
Begriffsinhalt:
Niederlassungen
Aus dem statistischen Unternehmensregister werden Tabellen
zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen erstellt.
Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige
hinweg ausgewiesen. Die Abschnitte A, O, T und U der
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ
2008) sind derzeit ausgenommen.
Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen
Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit
definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen
Bücher führt. Ferner muss die Rechtliche Einheit eine
jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des
Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen. Hierzu
zählen auch Einrichtungen zur Ausübung einer
freiberuflichen Tätigkeit.
Eine Niederlassung ist eine örtliche Einheit, die einer
Rechtlichen Einheit zugeordnet ist. Zur Niederlassung
gehören auch örtlich und organisatorisch angegliederte
Teile.
Der steuerbare Umsatz im statistischen Unternehmensregister
umfasst die jährlichen Lieferungen und Leistungen der
Rechtlichen Einheiten. Die Angaben zu den jährlichen
Lieferungen und Leistungen beruhen auf den monatlichen bzw.
vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die von den
umsatzsteuerpflichtigen Rechtlichen Einheiten abgegeben und
gemäß Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) von den
Finanzbehörden an die Statistik übermittelt werden. Umsätze
für Organkreismitglieder werden für Auswertungszwecke
geschätzt.
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen
alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der
zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-,
renten-, pflegeversicherungspflichtig oder
beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind
oder für die von Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem
Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind und die von
der Bundesagentur für Arbeit aus dem Kontext der
Beschäftigungsstatistik übermittelt wurden.
Damit eine Einheit (Rechtliche Einheit bzw. Niederlassung)
des statistischen Unternehmensregisters in die
tabellarische Auswertung mit einbezogen wird, muss sie beim
Umsatz und/oder bei den Beschäftigten jeweils bestimmte
Relevanz-Schwellen überschreiten.
Besonderheit bei der Veröffentlichung von Daten zu
Niederlassungen:
- Es werden auch Rechtliche Einheiten erfasst, die lediglich
aus einer Niederlassung am Standort der Rechtlichen Einheit
bestehen, die keine Beschäftigten hat, jedoch über Umsätze
für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungs-
und Statistikdaten verfügt.
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 01.01.2000
Dokumentnummer: 52111BJ001
Klassifikation: Außenhandel, Unternehmen, Handwerk / Unternehmen und Arbeitsstätten / Unternehmensregister