Erläuterung für folgende Statistik(en):
52411 Statistik über beantragte Insolvenzverfahren
Begriffsinhalt:
Zweck eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens ist es, das
Vermögen von Schuldnern, die zahlungsunfähig oder
überschuldet sind, gemeinschaftlich auf die Gläubiger zu
verteilen und sofern möglich eine Sanierung herbeizuführen.
Das Insolvenzrecht bestimmt, dass bei aktiven Unternehmen
das sog. Regelinsolvenzverfahren angewandt wird.