Erläuterung für folgende Statistik(en):
52411 Statistik über beantragte Insolvenzverfahren
Begriffsinhalt:
Zweck eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens ist es, das
Vermögen von Schuldnern, die zahlungsunfähig oder
überschuldet sind, gemeinschaftlich auf die Gläubiger zu
verteilen und sofern möglich eine Sanierung herbeizuführen.
Das Insolvenzrecht unterscheidet dabei zwischen dem
Regelinsolvenzverfahren, das insbesondere bei Unternehmen,
ehemals selbstständig Tätigen mit nicht überschaubaren
Vermögensverhältnissen, Gesellschaftern größerer Unternehmen
sowie Nachlässen und Gesamtgut angewandt wird und einem
vereinfachten Verfahren für Verbraucher und ehemals
selbstständig Tätige mit überschaubaren
Vermögensverhältnissen, das daher auch als
Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet wird.