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Kostenstrukturstatistik in sonstigen DL-Bereichen: Umsatz in Deutschland in Euro

Definition: Umsatz

Erläuterung für folgende Statistik(en):
42111 Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe
42231 Investitionserhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau
42251 Kostenstrukturerhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau
43221 Kostenstrukturerhebung: Energie- und Wasserversorgung
44111 Monatsbericht im Bauhauptgewerbe
44131 Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe
44152 Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe
45211 Monatsstatistik Großhandel und Handelsvermittlung
45212 Monatsstatistik im Einzelhandel
45213 Monatsstatistik im Gastgewerbe
45214 Monatsstatistik im Kfz-Handel,Instandh.,Reparatur
45341 Jahresstatistik im Handel
45342 Jahresstatistik im Gastgewerbe
47414 Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich
47415 Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich
53111 Handwerkszählung
53211 Vierteljährliche Handwerksberichterstattung


42111 Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe
=======================================

Begriffsinhalt:
Als Umsatz gilt, unabhängig vom Zahlungseingang, der
Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen und Leistungen an
Dritte (ohne Umsatzsteuer), einschließlich der steuerfreien
Umsätze, der Handelsumsätze sowie der Erlöse aus Lieferungen
und Leistungen an Verkaufsgesellschaften, an denen die Firma
beteiligt ist.
Einzubeziehen sind auch etwa getrennt in Rechnung gestellte
Kosten für Fracht, Porto und Verpackung, der Eigenverbrauch
sowie die private Nutzung von firmeneigenen Sachen mit ihrem
buchhalterischen Wert. Preisnachlässe und der Wert der
Retouren sind von den fakturierten Werten abzusetzen.
Einbezogen sind auch Verbrauchsteuern (Mineralöl-, Kaffee-,
Bier-, Schaumwein- und Tabaksteuer sowie Branntwein-
aufschlag, jeweils ohne Umsatzsteuer und ohne Einfuhrzölle).
Nicht zum Umsatz zählen Erträge, die nicht unmittelbar aus
laufender Produktionstätigkeit resultieren, wie z. B. Erlöse
aus dem Verkauf von Beteiligungen und Sachanlagen, Erlöse
aus der Verpachtung von Grundstücken, Zinserträge,
Dividenden u. dgl. Ferner sind Lieferungen und Leistungen
zwischen Betrieben desselben Unternehmens kein Bestandteil
des zu meldenden Umsatzes.


42231 Investitionserhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau
================================================
44111 Monatsbericht im Bauhauptgewerbe
================================

Begriffsinhalt:
Als Umsatz gilt, unabhängig vom Zahlungseingang, der
Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen und Leistungen an
Dritte (ohne Umsatzsteuer), einschließlich der steuerfreien
Umsätze, der Handelsumsätze sowie der Erlöse aus Lieferungen
und Leistungen an Verkaufsgesellschaften, an denen die Firma
beteiligt ist.
Einzubeziehen sind auch etwa getrennt in
Rechnung gestellte Kosten für Fracht, Porto und Verpackung,
der Eigenverbrauch sowie die private Nutzung von
firmeneigenen Sachen mit ihrem buchhalterischen Wert.
Preisnachlässe und der Wert der Retouren sind von den
fakturierten Werten abzusetzen.
Nicht zum Umsatz zählen außerordentliche und betriebsfremde
Erträge, wie Erlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern
beziehungsweise Ertragszinsen.


42251 Kostenstrukturerhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau
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Begriffsinhalt:
Als Umsatz gilt, unabhängig vom Zahlungseingang, der
Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten
Lieferungen und Leistungen an Dritte.
Er umfasst des weiteren alle berechneten Nebenkosten
(Transport, Verpackung usw.), die an die Kunden
weitergegeben werden.


43221 Kostenstrukturerhebung: Energie- und Wasserversorgung
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Begriffsinhalt:
Als Umsatz gilt, unabhängig vom Zahlungseingang, der
Gesamtbetrag, (ohne Umsatzsteuer, ohne Stromsteuer, ab 2007
auch ohne Erdgassteuer, jedoch einschließlich der
Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und
dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) der abgerechneten
Lieferungen und Leistungen an Dritte.


44131 Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe
======================================
44152 Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe
====================================

Begriffsinhalt:
Die Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe erfasst Betriebe
mit 20 und mehr tätigen Personen. Beim Mixmodell der
Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe werden die
Umsatzdaten der Primärerhebung um Verwaltungsdaten
(Umsatzdaten der Finanzverwaltung) für die Betriebe mit
weniger als 20 Beschäftigten ergänzt. Das Ergebnis dieses so
genannten Mixmodells entspricht praktisch einer
Totalzählung.

- Begriffsinhalt "Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe":
Als Umsatz gilt, unabhängig vom Zahlungseingang, der
Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen und Leistungen an
Dritte (ohne Umsatzsteuer), einschließlich der steuerfreien
Umsätze, der Handelsumsätze sowie der Erlöse aus Lieferungen
und Leistungen an Verkaufsgesellschaften, an denen die Firma
beteiligt ist. Einzubeziehen sind auch etwa getrennt in
Rechnung gestellte Kosten für Fracht, Porto und Verpackung,
der Eigenverbrauch sowie die private Nutzung von
firmeneigenen Sachen mit ihrem buchhalterischen Wert.
Preisnachlässe und der Wert der Retouren sind von den
fakturierten Werten abzusetzen.
Nicht zum Umsatz zählen außerordentliche und betriebsfremde
Erträge, wie Erlöse aus dem Verkauf von Anlagegütern
beziehungsweise Ertragszinsen.

- Begriffsinhalt "Verwaltungsdaten":
Die nachgewiesenen Umsätze umfassen die steuerbaren
Lieferungen und Leistungen abzüglich der
steuerfreien Lieferungen und Leistungen ohne Vorsteuerabzug
der Unternehmen. Die steuerbaren Umsätze der einzelnen
Unternehmen des Ausbaugewerbes umfassen nicht nur den
baugewerblichen Umsatz, sondern auch außerordentliche und
betriebsfremde Erträge.
Informationen über Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus
Lieferungen und Leistungen werden von den Finanzbehörden
zusammen mit den Angaben zur Umsatzsteuerstatistik, die im
Rahmen des Umsatzsteuer- Vorauszahlungs- und
Voranmeldungsverfahrens (UVV) monatlich bzw. vierteljährlich
anfallen, an die Statistischen Ämter des Bundes und der
Länder übersandt.


45211 Monatsstatistik Großhandel und Handelsvermittlung
=================================================
45212 Monatsstatistik im Einzelhandel
===============================
45214 Monatsstatistik im Kfz-Handel,Instandh.,Reparatur
=================================================
45341 Jahresstatistik im Handel
=========================

Begriffsinhalt:
Die von der Erhebungseinheit innerhalb des Berichtsmonats in
Rechnung gestellten Beträge (ohne Umsatzsteuer) aus dem
Verkauf bzw. der Vermietung von Waren (Produkten) und der
Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig vom
Zahlungseingang und der Steuerpflicht. Für Einnahmen-
Überschussrechner ist abweichend hiervon der Zahlungseingang
im Berichtsmonat maßgeblich.
Hierzu zählen insbesondere:
- Handelsumsätze,
- Provisionen aus Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften
sowie
- in Rechnung gestellte Nebenkosten, wie z. B. Spesen,
Reise-, Fracht-, Porto- oder Verpackungskosten,
- der umsatzsteuerfreie Umsatz und
- unentgeltliche Wertabgaben (einschließlich privater Sach-
und Nutzungsentnahmen).

Ab Berichtsjahr 2017 (gilt für die Konjunkturstatistiken
45211, 45212 und 45214) bzw. ab Berichtsjahr 2016 (gilt für
die Jahresstatistik im Handel 45341) zählen zum Umsatz auch
Erträge aus nicht betriebstypischen Nebengeschäften, wie
z.B.
- Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Leasing
betrieblicher Grundstücke, Immobilien und Anlagen sowie
- Patent- und Lizenzeinnahmen,
- Erträge aus Verwaltungskostenumlage und
- Kantinenerlöse und
- innerkonzernliche Verrechnungen.
Sofern diese nicht nur aus kalkulatorischen Gründen
erfolgen, sondern der Verrechnung ein Leistungsaustausch
zugrunde liegt, stellen die Erlöse Umsatzerlöse dar.
Vorab abzuziehen sind:
- Preisnachlässe, wie Rabatte, Boni und Skonti, sowie
- sonstige Erlösschmälerungen (z. B. Rückvergütungen).

Handelsmakler und Handelsagenturen: In die Ergebnisse gehen
nur Provisionen aus der Vermittlung von Waren - nicht der
Gesamtwert der gegen Provision vermittelten Waren - ein.
Agenturtankstellen (Handel mit Kraftstoffen an Tankstellen
in fremdem Namen): Die aus dem Handel mit Kraftstoffen
erzielten Provisionen und Kostenvergütungen sind in den
Ergebnissen mit den sonstigen Umsätzen / Provisionen aus dem
Verkauf von Lebensmitteln o. Ä. zusammengefasst.

Gehört die Erhebungseinheit einem Konzern oder einer
umsatzsteuerlichen Organschaft an, sind die Binnenumsätze
zwischen Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen
einbezogen, ebenso die Vergütung der Muttergesellschaft für
die unternehmerische Führung der Tochtergesellschaften
(strategische Steuerung und Konzernkoordination).
Komplementärgesellschaften geben neben der Führungs- auch
die Haftungsvergütung als Umsatz an.
Nicht enthalten sind
- Umsätze von Niederlassungen mit Sitz im Ausland,
- durchlaufende Posten, die im Namen und für Rechnung eines
Dritten vereinnahmt wurden,
- Subventionen,
- Zins- und ähnliche Erträge, z. B. Kursgewinne, Dividenden,
Erträge aus Beteiligungen, aus Gewinn- und
Teilgewinnabführungsverträgen,
- Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, aus
Wertberichtigungen und Umbewertungen oder
- Erträge aus dem Verkauf von Gegenständen des
Anlagevermögens,
- Versicherungsleistungen im Schadensfall,
- Steuer- und Beitragserstattungen
- Geldeinlagen,
- Erhaltene Geld- und Sachgeschenke sowie
- sonstige Erträge, denen kein Leistungsaustausch zugrunde
liegt.


45213 Monatsstatistik im Gastgewerbe
==============================
45342 Jahresstatistik im Gastgewerbe
==============================

Begriffsinhalt:
Die von der Erhebungseinheit innerhalb des Berichtsmonats in
Rechnung gestellten Beträge (ohne Umsatzsteuer )
insbesondere aus der Beherbergung, aus Gaststätten-,
Kantinen- und Cateringleistungen, unabhängig vom
Zahlungseingang und der Steuerpflicht. Für
Einnahmen-Überschussrechner ist abweichend hiervon der
Zahlungseingang im Berichtsmonat maßgeblich.
Hierzu zählen auch:
- Verkäufe an Betriebsangehörige, unentgeltliche Wertabgaben
(einschließlich privater Sach- und Nutzungsentnahmen),
- Getränke-, Sekt- und Vergnügungssteuer,
- gesondert in Rechnung gestellte Kosten für Fracht, Porto,
Verpackung sowie Nebenerlöse usw.,
- Erlöse aus Trink- und Imbisshallen,
- Verkaufserlöse aus gewerblichen Nebenbetrieben,
- Umsätze aus sonstigen Dienstleistungen.
- Handelsumsätze und
- Provisionen aus Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften
sowie
- in Rechnung gestellte Nebenkosten, wie z. B. Spesen,
Reise-, Fracht-, Porto- oder Verpackungskosten und der
umsatzsteuerfreie Umsatz.

Ab Berichtsjahr 2017 (gilt für die Konjunkturstatistik
45213) bzw. ab Berichtsjahr 2016 (gilt für die
Jahresstatistik im Gastgewerbe 45342) zählen zum Umsatz
Erträge aus nicht betriebstypischen Nebengeschäften:
- die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Leasing
betrieblicher Grundstücke, Anlagen und Einrichtungen sowie
- Erträge aus Lizenzen und Patenten.
Vorab abzuziehen sind:
- Preisnachlässe, wie Rabatte, Boni und Skonti, sowie
- sonstige Erlösschmälerungen (z. B. Rückvergütungen).

Gehört die Erhebungseinheit einem Konzern oder einer
umsatzsteuerlichen Organschaft an, sind die Binnenumsätze
zwischen Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen
einbezogen, ebenso die Vergütung der Muttergesellschaft für
die unternehmerische Führung der Tochtergesellschaften
(strategische Steuerung und Konzernkoordination).
Komplementärgesellschaften geben neben der Führungs- auch
die Haftungsvergütung als Umsatz an.
Nicht enthalten sind
- Umsätze von Niederlassungen mit Sitz im Ausland,
- durchlaufende Posten (die im Namen und für Rechnung eines
Dritten vereinnahmt wurden), Kurtaxe,
Fremdenverkehrsabgabe o. ä.
- Subventionen,
- Zins- und ähnliche Erträge (z. B. Kursgewinne, Dividenden,
Erträge aus Beteiligungen, aus Gewinn- und
Teilgewinnabführungsverträgen),
- Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, aus
Wertberichtigungen und Umbewertungen oder aus dem Verkauf
von Gegenständen des Anlagevermögens,
- Versicherungsleistungen im Schadenfall, Steuer- und
Beitragserstattungen sowie
- sonstige Erträge, denen kein Leistungsaustausch zugrunde
liegt.


47414 Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich
=============================================

Begriffsinhalt:
Umsatz sind die in Rechnung gestellten Beträge (ohne
Umsatzsteuer) aus dem Verkauf bzw. der Vermietung von für
die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Waren und
Dienstleistungen, unabhängig vom Zahlungseingang und der
Steuerpflicht. Hierzu zählen auch: Eigenverbrauch,
Handelsumsätze und Provisionen aus Vermittlungs- und
Kommissionsgeschäften sowie in Rechnung gestellte
Nebenkosten.
Für die Einnahmen-Überschussrechner nach § 4 Absatz 3 EStG
sind nur die im Berichtsjahr zahlungswirksamen Einnahmen
anzugeben.
Beim Vorhandensein von Konzernen oder umsatzsteuerlichen
Organschaften sind die Binnenumsätze der Erhebungseinheit
mit Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen des Konzerns
bzw. der umsatzsteuerlichen Organschaft einzubeziehen.


47415 Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich
==========================================

Begriffsinhalt:
Bis 2015:
Umsatz sind die in Rechnung gestellten Beträge (ohne
Umsatzsteuer) aus dem Verkauf bzw. der Vermietung von für
die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Waren und
Dienstleistungen, unabhängig vom Zahlungseingang und der
Steuerpflicht. Hierzu zählen auch: Eigenverbrauch,
Handelsumsätze und Provisionen aus Vermittlungs- und
Kommissionsgeschäften sowie in Rechnung gestellte
Nebenkosten.
Für die Einnahmen-Überschussrechner nach § 4 Absatz 3 EStG
sind nur die im Berichtsjahr zahlungswirksamen Einnahmen
anzugeben.
Beim Vorhandensein von Konzernen oder umsatzsteuerlichen
Organschaften sind die Binnenumsätze der Erhebungseinheit
mit Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen des Konzerns
bzw. der umsatzsteuerlichen Organschaft einzubeziehen.

Ab 2016:
Die von der Erhebungseinheit innerhalb des Berichtsjahres
in Rechnung gestellten Beträge (ohne Umsatzsteuer) für die
Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Vermietung,
Verpachtung und Leasing, sowie für den Verkauf von Waren
und Erzeugnissen, unabhängig vom Zahlungseingang und
der Steuerpflicht. Für Einnahmen-Überschussrechner ist
abweichend hiervon der Zahlungseingang im Berichtsjahr
maßgeblich.

Hierzu zählen auch:
- Handelsumsätze,
- Provisionen aus Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften,
- in Rechnung gestellte Nebenkosten, wie z. B. Spesen,
Reise-, Fracht-, Porto- oder Verpackungskosten,
- der umsatzsteuerfreie Umsatz sowie
- unentgeltliche Wertabgaben (einschließlich privater
Sach- und Nutzungsentnahmen).

Einzubeziehen sind auch Erträge aus nicht betriebstypischen
Nebengeschäften, wie z. B.
- Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Leasing
betrieblicher Grundstücke, Immobilien und Anlagen,
- Patent- und Lizenzeinnahmen,
- Erträge aus Verwaltungskostenumlage und
- Kantinenerlöse.

Preisnachlässe wie Rabatte, Boni und Skonti sowie sonstige
Erlösschmälerungen, z. B. Rückvergütungen, sind abzuziehen.

Nicht einzubeziehen sind
- Umsätze von Niederlassungen mit Sitz im Ausland,
- durchlaufende Posten, die im Namen und für Rechnung
eines Dritten vereinnahmt wurden,
- Subventionen,
- Zins- und ähnliche Erträge, z. B. Kursgewinne,
Dividenden, Erträge aus Beteiligungen, aus Gewinn- und
Teilgewinnabführungsverträgen,
- Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, aus
Wertberichtigungen und Umbewertungen,
- Erträge aus dem Verkauf von Gegenständen des
Anlagevermögens,
- Versicherungsleistungen im Schadenfall,
- Steuer- und Beitragserstattungen,
- Geldeinlagen,
- erhaltene Geld- und Sachgeschenke sowie
- sonstige Erträge, denen kein Leistungsaustausch
zugrunde liegt.

Gehört die Erhebungseinheit einem Konzern oder einer
umsatzsteuerlichen Organschaft an, sind die Binnenumsätze
zwischen Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen
einzubeziehen, ebenso die Vergütung der Muttergesellschaft
für die unternehmerische Führung der Tochtergesellschaften
(strategische Steuerung und Konzernkoordination).
Komplementärgesellschaften geben neben der Führung auch
die Haftungsvergütung als Umsatz an.


53111 Handwerkszählung
================

Begriffsinhalt:
Die im Unternehmensregister nachgewiesenen Umsätze umfassen
die steuerbaren Lieferungen und Leistungen der Rechtlichen
Einheiten. Informationen über Rechtliche Einheiten mit
steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen werden
von den Finanzbehörden zusammen mit den Angaben zur
Umsatzsteuerstatistik an die Statistischen Ämter des Bundes
und der Länder übersandt. In dem gelieferten Datenmaterial
der Finanzbehörden sind alle umsatzsteuerpflichtigen
Rechtlichen Einheiten enthalten, die im jeweiligen
Berichtsjahr Umsatzsteuervoranmeldungen in Deutschland
abgegeben haben. Die Umsätze einiger Rechtlicher Einheiten
sind nicht in den Daten der Finanzverwaltungen enthalten.
So fehlen die Umsätze von Kleinunternehmen (Rechtliche
Einheiten mit Umsätzen bis zu 17 500 Euro im Vorjahr und
voraussichtlich nicht über 50 000 Euro im Berichtsjahr)
sowie von jenen Rechtlichen Einheiten, die nahezu
ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen oder bei denen
keine Steuerzahllast entsteht. Letzteres gilt nur, sofern
die Rechtlichen Einheiten nicht auf die Steuerbefreiung
verzichten. Weiterhin fehlen Umsätze sogenannter
Jahresmelder, also Steuerpflichtiger, die im Vorjahr nicht
mehr als 1 000 Euro Umsatzsteuer zu zahlen hatten und
deshalb vom Finanzamt von der
Umsatzsteuer-Voranmeldungspflicht befreit wurden.
Die steuerbaren Umsätze der einzelnen Handwerksunternehmen
umfassen nicht nur den Handwerksumsatz, sondern auch
Umsätze aus nichthandwerklicher Tätigkeit. Beispielsweise
betreiben Autohäuser in der Regel eine Kfz-Werkstatt und
sind deswegen in der Handwerksrolle eingetragen. Diese
Handwerksunternehmen generieren auch Umsätze mit dem
Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen. Eine Aufteilung der
steuerbaren Umsätze nach fachlichen Kriterien in
Handwerksumsatz und sonstige Umsätze ist nicht möglich. Die
nichthandwerklichen Umsätze sind daher in den
nachgewiesenen Umsätzen der Handwerksunternehmen enthalten.
Da nach dem Handwerkstatistikgesetz nur selbstständige
Handwerksunternehmen in die Handwerkszählung einbezogen
werden, sind Umsätze aus handwerklicher Tätigkeit, die in
handwerklichen Nebenbetrieben oder innerbetrieblichen
Abteilungen nichthandwerklicher Rechtlicher Einheiten
erwirtschaftet werden, nicht in den nachgewiesenen Umsätzen
enthalten.


53211 Vierteljährliche Handwerksberichterstattung
===========================================

Begriffsinhalt:
Die Umsatzdaten umfassen in der Handwerksberichterstattung
die steuerbaren Lieferungen und Leistungen abzüglich der
steuerfreien Lieferungen und Leistungen ohne Vorsteuerabzug
der Handwerksunternehmen. Sie stammen aus den Umsatzsteuer-
Voranmeldungen. Sie werden von den Finanzverwaltungen der
Länder an die amtliche Statistik gemeldet. Die Meldungen
müssen den Finanzverwaltungen bis spätestens zehn Tage nach
Ende des Voranmeldungszeitraums übermittelt werden.
Dauerfristverlängerungen, aufgrund derer die Daten erst
einen Monat später, also bis zum etwa vierzigsten Tag nach
Ende des Voranmeldungszeitraums, übermittelt werden müssen,
sind möglich und werden von Unternehmen genutzt.
Ob Unternehmen monatlich oder vierteljährlich die
Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen, hängt von der Höhe
ihrer Umsatzsteuer im vorausgegangenen Steuerjahr ab. Im
Jahr der Gründung eines Unternehmens sowie im darauf
folgenden Jahr beträgt der Voranmeldungszeitraum
grundsätzlich einen Monat. Anschließend können Unternehmen,
deren Umsatzsteuer im Vorjahr nicht mehr als 7 500 Euro
betrug, vierteljährlich melden. Weist ein Unternehmen eine
höhere Steuerschuld auf, muss es monatliche Voranmeldungen
abgeben.
Die Umsätze einiger Unternehmen sind nicht in den Daten der
Finanzverwaltungen enthalten. So fehlen die Umsätze von
Kleinunternehmen (Unternehmen mit Umsätzen bis zu 17 500
Euro – ab 2020 bis zu 22 000 Euro - im Vorjahr und
voraussichtlich nicht über 50 000 Euro im Berichtsjahr)
sowie von jenen Unternehmen, die nahezu ausschließlich
steuerfreie Umsätze erzielen oder bei denen keine
Steuerzahllast entsteht. Letzteres gilt nur, sofern die
Unternehmen nicht auf die Steuerbefreiung verzichten.
Weiterhin fehlen Umsätze sogenannter Jahresmelder, also
Steuerpflichtiger, die im Vorjahr nicht mehr als 1 000 Euro
Umsatzsteuer zu zahlen hatten und deshalb vom Finanzamt von
der Umsatzsteuer-Voranmeldungspflicht befreit wurden.

Eine bedeutsame Abweichung von den bis einschließlich
Berichtsjahr 2007 durch eine Primärstatistik erhobenen
Umsätzen ergibt sich aufgrund von umsatzsteuerlichen
Organschaften. Bei diesen Organschaften handelt es sich um
Verbindungen von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die
steuerrechtlich als ein einziger Schuldner behandelt
werden. Für eine Organschaft ist im Datenmaterial der
Finanzverwaltungen nur der Organträger mit dem Umsatz der
gesamten Organschaft enthalten. Für die ebenfalls zu der
Organschaft gehörigen Organgesellschaften gibt es keine
Umsatzangaben. Der beim Organträger nachgewiesene Umsatz
enthält die konsolidierten Einzelumsätze aller Mitglieder
des Organschaftskreises (Organträger und –gesellschaften).
Diese konsolidierten Umsätze enthalten zwar Außenumsätze
aber keine Innenumsätze zwischen den einzelnen Mitgliedern
der Organschaft.
Die Art der Einbeziehung der Organschaftsumsätze ist für
Auswertungen der Verwaltungsdaten von großer Bedeutung.
Wenn die Umsätze der Organschaften – wie von den
Finanzverwaltungen gemeldet – ausgewertet würden, wären die
gesamten Umsätze der Organschaften in den Gewerbezweigen
und in den Regionen nachgewiesen, denen die Organträger
zugeordnet sind. Ferner ist es möglich, dass z. B. der
Organträger kein Handwerksunternehmen ist und nur die
dazugehörigen Organgesellschaften handwerklich tätig sind.
In diesem Fall würde der Organschaftsumsatz außerhalb des
Handwerks nachgewiesen. Es wird deutlich, dass ohne eine
Schätzung des Umsatzes für die einzelnen
Organschaftsmitglieder gravierende Verzerrungen der
Ergebnisse entstünden. Um dies zu vermeiden, haben die
Statistischen Ämter ein Schätzverfahren für den Umsatz
aller Organschaftsmitglieder entwickelt, bei dem auch die
fehlenden Innenumsätze der Organschaften hinzugeschätzt
werden.
Die steuerbaren Umsätze der einzelnen Handwerksunternehmen
umfassen nicht nur den Handwerksumsatz, sondern auch
Umsätze aus nichthandwerklicher Tätigkeit. Beispielsweise
betreiben Autohäuser in der Regel eine Kfz-Werkstatt und
sind deswegen in der Handwerksrolle eingetragen. Diese
Unternehmen generieren auch Umsätze mit dem Verkauf von
Neu- und Gebrauchtwagen. Eine Aufteilung der steuerbaren
Umsätze nach fachlichen Kriterien in Handwerksumsatz und
sonstige Umsätze ist nicht möglich. Die nichthandwerklichen
Umsätze sind daher in den nachgewiesenen Umsätzen der
Handwerksunternehmen enthalten.


© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2021
Periodizität: Vierjährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 52551B4003
Klassifikation: Außenhandel, Unternehmen, Handwerk / Unternehmen und Arbeitsstätten / Kostenstrukturen

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