Erläuterung für folgende Statistik(en):
46241 Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Begriffsinhalt:
Der Hauptverursacher (1. Beteiligter) ist der Beteiligte,
der nach Einschätzung der Polizei die Hauptschuld am Unfall
trägt. Beteiligte an Alleinunfällen gelten immer als
Hauptverursacher.