Erläuterung für folgende Statistik(en):
46181 Personenverkehr mit Bussen und Bahnen
Begriffsinhalt:
Zu den direkten Beförderungseinnahmen zählen alle Einnahmen
(ohne Umsatzsteuer) im Schienen- und Liniennahverkehr sowie
Einnahmen aus dem freigestellten Omnibusverkehr (z.B.
freigestellter Schülerverkehr). Grundsätzlich sind dabei
alle Zahlungseingänge mit direktem Bezug zur
Personenbeförderung einzubeziehen, unabhängig davon, wer
die Zahlungen leistete.