Erläuterung für folgende Statistik(en):
46181 Personenverkehr mit Bussen und Bahnen
Begriffsinhalt:
Die Angaben werden von den auskunftspflichtigen Unternehmen
in der Regel auf Grund der verkauften Fahrausweise
ermittelt. Bei den nachgewiesenen Angaben über die
"beförderten Personen" handelt es sich grundsätzlich um
Beförderungsfälle je Unternehmen. Als Beförderungsfall gilt
eine nicht unterbrochene Fahrt eines Fahrgastes auf dem
Netz eines Unternehmens mit einem verkauften Fahrausweis,
aus unentgeltlicher Beförderungsleistung und mit
Freifahrausweis.