Erläuterung für folgende Statistik(en):
45412 Monatserhebung im Tourismus
Begriffsinhalt:
Örtliche Einheiten, die dazu dienen Gäste im privaten oder
geschäftlichen Reiseverkehr eine Übernachtungsmöglichkeit
bereitzustellen. Man unterscheidet dabei zwischen
Beherbergungsstätten mit einem Angebot an Gästebetten (z. B.
Hotels und Pensionen) und Campingplätzen, die Stellplätze
für Übernachtungsgäste bereitstellen. Zu den
Beherbergungsbetrieben zählen auch Unterkünfte, die die
Gästebeherbergung nur als Nebenerwerb betreiben.
Ab dem Berichtsmonat Januar 2012 gibt es einen Bruch in der
Zeitreihe. Der Bruch erfolgt aufgrund einer Änderung des
Beherbergungsstatistikgesetzes, das im Einklang mit der
neuen EU-Verordnung zur Tourismusstatistik eine neue
Abschneidegrenze bei der Erhebung vorsieht. Bei den
Beherbergungsbetrieben wird die Anzahl der
Schlafgelegenheiten von 9 auf 10 und bei den Campingplätzen
von 3 auf 10 Stellplätze angehoben.
Um Vorjahresvergleiche zu ermöglichen wurden die
Monatsergebnisse für das Jahr 2011 entsprechend umgerechnet.