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Monatsbericht: Energie- und Wasserversorgung: Entgelte in Deutschland in Euro

Definition: Entgelte

Erläuterung für folgende Statistik(en):
43111 Monatsbericht: Energie- und Wasserversorgung
45342 Jahresstatistik im Gastgewerbe


43111 Monatsbericht: Energie- und Wasserversorgung
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Begriffsinhalt:
Bei den Entgelten sind die Summen aller Bruttobezüge (Bar-
und Sachbezüge) ohne jeden Abzug anzugeben.
Diese Beträge verstehen sich einschließlich Arbeitnehmer-
anteile, jedoch ohne Arbeitsgeberanteile zur Kranken-,
Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Zu den Entgelten gehören auch die an tätige Personen in
eigenen Sozialeinrichtungen (z.B. Werksarzt) gezahlten
Beträge.

In die Entgelte einzubeziehen sind
- sämtliche Zuschläge (z.B. für Akkord-, Band-, Montage-,
Schicht- und Sonntagsarbeit sowie Leistungs-, Schmutz-
und Lästigkeitszulagen),
- Vergütungen für Feiertage, Urlaub, Arbeitsausfälle und
Dergleichen,
- Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einschließlich
Zuschüsse zum Krankengeld,
- Gratifikationen, zusätzliche Monatsentgelte, Gewinn-
beteiligungen, Urlaubsbeihilfen und sonstige einmalige
Entgeltzahlungen,
- Entschädigungen für nichtgewährten Urlaub,
- Mietbeihilfen und Wohnungszuschüssen, tarif- oder einzel-
vertraglich vereinbarte Kindergelder und sonstige
Familienzuschläge sowie Erziehungsbeihilfen,
- Essensgeld, Wegezeitenentschädigungen, Fahrtkostenersatz
und –zuschüsse für Fahrten von und zur Arbeitsstätte,
sofern hierfür Lohnsteuer entrichtet wurde,
- Auslösungen, sofern Lohnsteuer entrichtet wurde,
- Leistungen des Arbeitsgebers im Sinne von §3 des Fünften
Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der
Arbeitnehmer,
- an Arbeitnehmer gezahlte Provisionen und Tantiemen und
- an Arbeitnehmer gezahlte Abfindungen.

Abzüglich geleisteter Zuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit
(z.B. Kurzarbeitergeld).

Nicht einzubeziehen sind
- das kalkulatorische Unternehmergeld und
- Aufwendungen für Arbeitskräfte, die von Arbeits-
vermittlungsagenturen u. ä. Einrichtungen gegen Entgelt
zur Arbeitsleistung gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungs-
gesetz überlassen wurden.


45342 Jahresstatistik im Gastgewerbe
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Begriffsinhalt:
Entgelte sind die Bezüge der Arbeitnehmer, und zwar
ohne die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, jedoch
einschließlich der davon zu entrichtenden Steuern und
Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.
In die Entgelte sind einbezogen:
- sämtliche Zuschläge (z.B. Familienzuschlag) und Zulagen
(z.B. für Mehrarbeit, Leistungszulagen), Naturalver-
gütungen, Vergütungen für ausgefallene Arbeitszeit (z.B.
Urlaubsentgelt), Urlaubs-, Weihnachtsgeld sowie
Entgeltfortzahlung, Beihilfen im Krankheitsfall und
Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld, ferner
Gratifikationen und Leistungen zur Vermögensbildung
der Arbeitnehmer
- Vergütungen für Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte und
Aushilfskräfte sowie
- die Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und
anderen leitenden Kräften (soweit sie steuerlich als
Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gelten) sowie
die Provisionen.
Die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer sind nicht in den
Entgelten enthalten.


© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2017
Periodizität: Monatlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 43111BJ001
Klassifikation: Wirtschaftsbereiche / Energie- und Wasserversorgung / Konjunkturerhebungen: Energie- u. Wasserversorgung

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