Definition: Erzeuger von primär nachgewiesenen Abfallmengen
Erläuterung für folgende Statistik(en):
32151 Erhebung der gefährlichen Abfälle
Begriffsinhalt:
Als primär nachgewiesene Abfallmengen in der Erhebung gelten
in der Regel Mengen von Erzeugern, bei denen der Abfall
erstmalig anfällt. Abfallmengen, die z.B. zunächst auf ein
Zwischenlager transportiert wurden, und später auf eine
Abfallbeseitigungs- oder Verwertungsanlage verbracht werden,
zählen beim zweiten Transport als sekundär nachgewiesene
Abfälle und sind in die Tabelle nicht einzubeziehen. Die
genaue Abgrenzung wird in den Bundesländern unterschiedlich
definiert. Nachgewiesen werden in dieser Sekundärstatistik
die Daten entsprechend der Verwaltungspraxis in den
einzelnen Bundesländern.
Als Sammelentsorger werden Einsammler von gefährlichen
Abfällen bezeichnet, die von der in § 9 der Nachweis-
verordnung geregelten Möglichkeit des Sammelentsorgungs-
nachweises Gebrauch machen. Voraussetzung hierfür ist, dass
gleiche Abfallarten den gleichen Entsorgungsweg haben und
die bei dem einzelnen Abfallerzeuger am jeweiligen Standort
anfallende Abfallmenge 20 Tonnen je Abfallschlüssel und
Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Sammelentsorger tritt an
die Stelle des Erzeugers, sämtliche von Sammelentsorgern
eingesammelten Abfallmengen gelten folglich als primär
nachgewiesen. Eine regionale Zuordnung der Sammelentsorger
ist nicht immer sinnvoll. In diesen Fällen erfolgt der
Nachweis der sammelentsorgten Abfallmengen ausschließlich in
der Landessumme.