Definition: Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
Erläuterung für folgende Statistik(en):
22121 Statistik d. Empfänger v. Hilfe z. Lebensunterhalt
Begriffsinhalt:
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII
"Sozialhilfe" erhalten mit Inkrafttreten des "Vierten
Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"
(Hartz IV) ab dem 1. Januar 2005 lediglich noch nicht
erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt
nicht aus eigenen Mitteln (zum Beispiel Vermögen) oder durch
Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu
gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige,
längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit
niedriger Rente. Hilfebedürftige Personen, die grundsätzlich
erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige erhalten
seitdem Leistungen der "Grundsicherung für Arbeitsuchende"
nach dem SGB II. Der notwendige Lebensunterhalt der
Leistungsberechtigten umfasst nach § 27 SGB XII insbesondere
Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat,
Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu
letzteren gehören in vertretbarem Umfang auch Beziehungen
zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch in einer Einrichtung
(zum Beispiel Wohn- oder Pflegeheim) lebenden Personen
gewährt werden. Der Lebensunterhalt und die Maßnahmen für
diesen Personenkreis werden jeweils als separate Leistungen
erbracht (einschlägig ist in diesem Zusammenhang
insbesondere § 35 SGB XII). Dadurch werden die
Leistungsberechtigten in Einrichtungen nunmehr auch in der
Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
erfasst.
Die Erhebung über die Empfänger von Hilfe zum
Lebensunterhalt wird als Bestandserhebung jährlich zum 31.
Dezember durchgeführt. Der Katalog der erfassten Merkmale
ist breit: Neben klassischen personenbezogenen oder
soziodemographischen Grunddaten (Geschlecht, Geburtsjahr,
Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, etc.) werden
auch detaillierte Angaben über die Art, Höhe und Dauer des
Leistungsbezugs erhoben. Ferner liefert die Statistik
Angaben zur Einkommenssituation.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2012
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 22121BJ001
Klassifikation: Bildung, Sozialleistungen, Gesundheit, Recht / Öffentliche Sozialleistungen / Sozialhilfe