Definition: Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II
Erläuterung für folgende Statistik(en):
22811 Sozialberichterstattung
Begriffsinhalt:
Bedarfsgemeinschaft
Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation
von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam
wirtschaften. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur
Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsge-
meinschaft einsetzt (Ausnahme: Kinder). Es besteht eine
sog. bedingte Einstandspflicht.
Eine Bedarfsgemeinschaft (gem. § 7 SGB II) hat mindestens
einen Leistungsberechtigten. Des Weiteren zählen dazu:
- die im Haushalt lebenden Eltern, der im Haushalt lebende
Elternteil und/oder der im Haushalt lebende Partner die-
ses Elternteils des LB, sofern der LB das 25. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat,
- als Partner des Leistungsberechtigten der nicht dauernd
getrennt lebende Ehegatte bzw. Lebenspartner oder
- eine Person, die mit dem Leistungsberechtigten in einem
gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verstän-
diger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist,
Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander ein-
zustehen,
- die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder des
Leistungsberechtigten, wenn sie das 25. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Si-
cherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Ein-
kommen oder Vermögen beschaffen können.
Begriffsinhalt:
Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II bilden
eine Gemeinschaft, die füreinander einsteht. Innerhalb der
Grundsicherungsstatistik SGB II lassen sie sich in "Leis-
tungsberechtigte" und "nicht Leistungsberechtigte" diffe-
renzieren. Zu den Leistungsberechtigten zählen die Regel-
leistungsberechtigten sowie die sonstigen Leistungsberech-
tigten. Die nicht Leistungsberechtigten umfassen die vom
Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen sowie Kinder
ohne Leistungsanspruch.
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 01.07.2007
Dokumentnummer: 22811BJ007
Klassifikation: Bildung, Sozialleistungen, Gesundheit, Rechtspflege / Öffentliche Sozialleistungen / Sozialberichterstattung