Hinweise: * Einschließlich Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung. Erstat-
tungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbhandlung können nicht nach dem Ort
der Leistungserbringung nachgewiesen werden.
** Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII) und Hilfe in anderen
Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII).
Zeitraum: Bevölkerungsstand 31.12.2009.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Definition: Die Statistik beschäftigt sich mit den Themen Gesellschaft, Sozialleistung, Sozialhilfe, Einnahme, Ausgaben.
Veröffentlichungsdatum: 2011
Veröffentlicht in: Wirtschaft und Statistik, Ergebnisse der Sozialhilfestatistik 2009, Februar 2011, S. 152
Dokumentnummer: N11 0527
Branchen: Sozialwesen (ohne Heime)
Klassifikation: Gesellschaft (politische Einstellung; Meinungsforschung; Sozialforschung; gesellschaftliche Entwicklung; organisierte Öffentlichkeit), Sozialstruktur (Arbeitsmarkt; Renten, Einkommen; Sozialversicherung), Staat (Gesetze; Bildung; Schule; Steuern; Subventionen)