Themen Länder
Bevölkerung und Gesundheit
Alle Länder
Europa
Afrika
Asien
Australien
Nordamerika
Südamerika
Beliebte Statistiken:

Wanderungsstatistik: Fortzüge in das Ausland nach Nationalität

Definition: Fortzüge in das Ausland

Erläuterung für folgende Statistik(en):
12711 Wanderungsstatistik

Begriffsinhalt:
Fortzüge sind Abmeldungen von Personen, die in einer
Gemeinde ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung aufgegeben
haben und sich in einer anderen Gemeinde mit alleiniger
Wohnung oder Hauptwohnung angemeldet haben und dort als
Zuzüge erfasst werden.
Einbezogen werden nur Personen, die zur Bevölkerung gehören.
Gezählt wird jeder Fortzug einer Person innerhalb des
Berichtszeitraums. Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde
(Ortsumzüge) werden nicht erfasst.
Gäste in Beherbergungsstätten u.ä. und Besucher bei
Verwandten und Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr
Aufenthalt in der betreffenden Gemeinde gemäß den jeweiligen
landesrechtlichen Meldebestimmungen von längerer Dauer ist
und sie der Meldebehörde tatsächlich gemeldet werden.
Soldaten im Grundwehrdienst und auf Wehrübung und
Ersatzdienstleistende bleiben, da für sie keine Meldepflicht
besteht, unberücksichtigt.
Nicht erfasst werden auch bestimmte in Anstalten unter-
gebrachte Personen (zum Beispiel Patienten in Krankenhäusern
usw.), Angehörige des konsularischen Dienstes und der
ausländischen Stationierungsstreitkräfte, Seeleute und
Binnenschiffer, Zeit- und Berufssoldaten bei vorübergehender
Abwesenheit vom Standort und ähnliche Sonderfälle.
Jede Person, die ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung
von einer im Bundesgebiet gelegenen Gemeinde in eine andere
verlegt, wird in der neuen Gemeinde als Zuzug und in der
bisherigen als Fortzug gezählt (Binnenwanderung). Personen,
die ins Ausland ziehen, werden abweichend von dieser
Regelung nur dann gezählt, wenn sie ihren im Bundesgebiet
gelegenen Wohnsitz aufgeben; sie werden dann lediglich als
Fortzug gezählt. Wanderungen über die Grenzen des
Bundesgebietes werden als Bundesaußenwanderung bezeichnet.
Ein Ausländer, der sich von seiner alleinigen Wohnung oder
Hauptwohnung nach "Unbekannt" abmeldet, wird nur als Fortzug
erfasst und daher zur Bundesaußenwanderung gerechnet.

Änderungen im Zeitablauf:
Bis einschließlich 1964 rechneten auch die Wanderungen
zwischen Berlin (West) und dem übrigen Bundesgebiet zur
Bundesaußenwanderung.
Bis April 1983 galt auch die Abmeldung von einer
Nebenwohnung als Fortzug. Meldete sich jemand von seiner
Nebenwohnung nach "Unbekannt" ab, wurde er gleichfalls als
Fortzug und damit als Zuzug in der Gemeinde, in der seine
Hauptwohnung lag, berücksichtigt.

Begriffsbeziehungen:
Der Unterschied zwischen der Zahl der Fortzüge und der Zahl
der Zuzüge (Wanderungsstatistik) stellt für jede Gemeinde
den Wanderungssaldo dar.
Bei den Binnenwanderungen stimmen die im Zielland
ermittelten Zuzüge mit den im Herkunftsland ermittelten
Fortzügen nicht vollständig überein. Der Saldo dieser
Abweichungen - dieser ist zum Teil technisch bedingt, zum
Teil ergeben sich die Abweichungen durch unterschiedliche
definitorische Abgrenzungen in den Landesmeldegesetzen -
wird als "Binnenwanderungsdifferenz" nachgewiesen.


© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016
Periodizität: Monatlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 12711BJ003
Klassifikation: Gebiet, Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Wahlen / Bevölkerung / Wanderungen

Exklusiver Inhalt

Registrieren Sie sich für Tilasto von GENIOS für einen uneingeschränkten Zugang
  • Vollzugriff auf 3,7 Mio. Statistiken
  • Download als PDF, JPEG, SVG, PNG, Excel, Powerpoint
  • Alle Vorteile eines Genios-Premium-Accounts
Sie haben schon einen Account?

Exklusiver Inhalt

Registrieren Sie sich für Tilasto von GENIOS für einen uneingeschränkten Zugang
  • Vollzugriff auf 3,7 Mio. Statistiken
  • Download als PDF, JPEG, SVG, PNG, Excel, Powerpoint
  • Alle Vorteile eines Genios-Premium-Accounts
Für einzelne Nutzer
nur 5,30 € / Monat
(Laufzeit 12 Monate)
Sie haben schon einen Account?
Unser Angebot für
Unser Angebot für