Erläuterung für folgende Statistik(en):
24311 Strafverfolgungsstatistik
Begriffsinhalt:
Die Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre) sieht das
Strafgesetzbuch als Maßregel der Besserung und Sicherung
vor, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines
Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung von Fahrzeugführer-
pflichten begangen wurde. Die Fahrerlaubnis kann auch
entzogen bzw. die Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis
untersagt werden (Sperre), wenn die Person wegen
Schuldunfähigkeit nicht verurteilt werden kann.