Erläuterung für folgende Statistik(en):
12613 Statistik der Sterbefälle
Begriffsinhalt:
Sterbefälle aus früheren Jahren (Kriegssterbefälle),
gerichtliche Todeserklärungen und Totgeborene sind nicht
enthalten.
In der Statistik der Sterbefälle wird für gestorbene
Säuglinge die Lebensdauer differenziert ausgewiesen. Diese
Kinder, die vor Vollendung des ersten Lebensjahres gestorben
sind, werden unter "Gestorbene im 1. Lebensjahr"
nachgewiesen. Diejenigen dieser Kinder, die nach ihrer
Geburt innerhalb eines Zeitraums von bis zu sieben Tagen
gestorben sind, werden unter "Gestorbene in den ersten 7
Lebenstagen" nachgewiesen.
Begriffsbeziehungen:
Die Begriffe Gestorbene und Sterbefälle (Todesursachen-
statistik, Bevölkerungsvorausberechnungen) unterscheiden
sich nicht.
Totgeborene (Statistik der Geburten) gelten nicht als
Gestorbene, sondern als Geborene, bei denen nach der
Scheidung vom Mutterleib weder das Herz geschlagen, noch die
Nabelschnur pulsiert, noch die natürliche Lungenatmung
eingesetzt hat und deren Körpergewicht mindestens 500 g
beträgt.
Vom 01.07.1979 bis 31.03.1994 hatte die Gewichtsgrenze bei
1000 g gelegen. Vor dem 01.07.1979 war eine Körperlänge von
mindestens 35 cm für die Abgrenzung zwischen Lebend- und
Totgeborenen maßgebend.