Erläuterung für folgende Statistik(en):
12611 Statistik der Eheschließungen
Begriffsinhalt:
Als Eheschließungen gelten standesamtliche Trauungen.
Erfasst werden alle Eheschließungen, soweit sie vor einem
deutschen Standesamt erfolgen sowie Eheschließungen von
Deutschen im Ausland, sofern diese im zuständigen Standesamt
am Wohnsitz der Eheschließenden nachbeurkundet wurden.