Erläuterung für folgende Statistik(en):
14111 Allgemeine Bundestagswahlstatistik
14121 Repräsentative Bundestagswahlstatistik
Begriffsinhalt:
Die Zweitstimme bei Bundestagswahlen wird auf der rechten
Stimmzettelhälfte (Blaudruck) abgegeben. Mit dieser Stimme
entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei
(Landesliste). Unter dem Parteinamen sind die ersten fünf
Bewerber der Landesliste aufgeführt. Die Zweitstimme ist
vorbehaltlich der sich aus dem Bundeswahlgesetz (BWG)
ergebenden Abweichungen für die Sitzverteilung
ausschlaggebend. Nur Parteien können Landeslisten
einreichen. Nach der Zahl der Zweitstimmen im Bundesgebiet
bzw. in den Ländern errechnet sich die Zahl der Sitze für
die Parteien.