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Mikrozensus: Selbständige in Deutschland

Definition: Selbständige

Erläuterung für folgende Statistik(en):
12211 Mikrozensus
81000 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes

12211 Mikrozensus
===========

Begriffsinhalt:
Selbständige sind Personen, die ein Unternehmen, einen
Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder
landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch
als Eigentümer, Miteigentümer oder Pächter leiten, ferner
selbständige Handelsvertreter, alle freiberuflich Tätigen
sowie Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister.
Nicht zu den Selbständigen rechnen Personen, die in einem
arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Unternehmen, Betrieb oder
zur Arbeitsstätte stehen und lediglich innerhalb ihres
Arbeitsbereiches selbständig disponieren können (zum
Beispiel der selbständige Filialleiter).


81000 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes
================================================

Begriffsinhalt:
Selbständige sind Personen, die ein Unternehmen (ausgenommen
Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die als
Kapitalgesellschaften eingestuft werden) oder eine
Arbeitsstätte als Eigentümer bzw. Miteigentümer, Pächter
oder selbständiger Handwerker bzw. Gewerbetreibender leiten
sowie freiberufliche Tätige. Zu den Selbständigen gehören
auch folgende Kategorien:
a) Unbezahlt mithelfende Familienangehörige einschließlich
derjenigen, die in Unternehmen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit arbeiten, die voll oder teilweise
für die marktbestimmte Produktion arbeiten,
b) Heimarbeiter, deren Einkommen sich nach dem Wert des
Produktionsergebnisses aus einem Produktionsprozess
bemisst, für den sie verantwortlich sind, unabhängig vom
Umfang des Arbeitseinsatzes,
c) Erwerbstätige, die allein oder gemeinsam ausschließlich
für ihren eigenen Konsum oder ihre eigenen Investitionen
produzieren.

Personen, die freiwillig unbezahlte Tätigkeiten ausüben,
zählen zu den Selbständigen, wenn die freiwillig
übernommenen Tätigkeiten der Warenproduktion dienen, z.B.
dem Bau einer Wohnung oder eines Gebäudes. Werden jedoch
freiwillig Dienstleistungen erbracht, z.B. bei
unentgeltlichen Hausmeister- oder Reinigungsarbeiten, so
zählt das nicht als erwerbstätig, da diese Tätigkeit
außerhalb der Produktionsgrenze des ESVG (vgl. Definition
"Produktionswert", ESVG 1995) liegt.


© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 12211BJ124
Klassifikation: Gebiet, Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Wahlen / Bevölkerung / Mikrozensus

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