Erläuterung für folgende Statistik(en):
12211 Mikrozensus
Begriffsinhalt:
Alle Personen, die allein oder zusammen mit anderen eine
wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden, sind die
Bevölkerung in Privathaushalten, auch als Haushalts-
mitglieder bezeichnet. Die Bevölkerung in Gemeinschafts-
unterkünften wird nicht berücksichtigt, wohl aber
Privathaushalte im Bereich von Gemeinschaftsunterkünften.
Die Bevölkerung in Privathaushalten ergibt sich somit aus
der wohnberechtigten Bevölkerung abzüglich der Bevölkerung
in Gemeinschaftsunterkünften. Da eine Person in mehreren
Privathaushalten wohnberechtigt sein kann, sind
Doppelzählungen möglich. So ist z.B. die abwesende
Bezugsperson, die in einer anderen Gemeinde arbeitet und
dort als Untermieter eine zweite Wohnung hat, Angehörige von
zwei Haushalten. Einmal zählt sie zum Haushalt ihrer
Familie, zum anderen bildet sie als Untermieter einen
Einpersonenhaushalt. Diese Regelung ist dadurch
gerechtfertigt, dass Haushalte an jedem Wohnsitz
entsprechenden Wohnraum in Anspruch nehmen und die
Einrichtungen der jeweiligen Gemeinde benutzen.
Wegen unterschiedlicher Hochrechnungsverfahren für die
Berechnung von Haushaltsmitgliedern und der Bevölkerung in
Privathaushalten weichen die Ergebnisse für diese beiden
Wertmerkmale bis 1990 voneinander ab.