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Mikrozensus: Familien nach Familienformen

Definition: Familien

Erläuterung für folgende Statistik(en):
12211 Mikrozensus

Begriffsinhalt:
Familie (bis 1995):
Die Familie identifizierte der Mikrozensus bis 1996 entlang
den Linien "Ehe" oder "Elternschaft". Es handelt sich dabei
um Ausschlusskriterien: Liegen weder eine Ehe noch eine
Eltern-Kind-Beziehung im Haushalt vor, dann existiert dort
keine Familie (sog. Traditionelles Familienkonzept).
Als Familie im Sinn der amtlichen Statistik zählen - in
Anlehnung an den im Grundgesetz verankerten Familienbegriff
- Ehepaare ohne ledige Kinder im Haushalt sowie Ehepaare und
Alleinerziehende mit ledigen Kindern im Haushalt. Dabei ist
unerheblich, ob die allein erziehenden Elternteile Partner
in einer Lebensgemeinschaft sind. Einbezogen sind in diesen
Familienbegriff - neben leiblichen Kindern - auch Stief-,
Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung.
Nicht zu den statistischen Familien zählen im Mikrozensus
Personen ohne Ehepartner und ohne ledige Kinder im Haushalt
- unabhängig davon, ob sie Partner in einer
Lebensgemeinschaft sind.

Familie (ab 1996):
Ab 1996 wurde auch schrittweise das sog. Konzept der neuen
Lebensformen im Mikrozensus integriert und ab 2005 mit der
Einführung des unterjährigen Mikrozensus als offizieller
Ansatz berücksichtigt: Das Lebensformenkonzept ermöglicht
es, unter dem Gesichtspunkt der "Partnerschaft" zwischen
partnerschaftlichen Lebensformen (Paaren) und nicht-
partnerschaftlichen Lebensformen zu unterscheiden. Dabei
lassen sich Paare unter Einbezug zusätzlicher Merkmale
tiefer gliedern nach Ehepaaren und Lebensgemeinschaften. Als
weitere (nicht-partnerschaftliche) Lebensformen können
Alleinerziehende und Alleinstehende im engen Sinn abgegrenzt
werden. Der entscheidende Vorteil des Lebensformenkonzeptes
gegenüber dem traditionellen Familienkonzept besteht somit
in der Möglichkeit zusätzlicher Differenzierungen.
Die Familie im statistischen Sinn umfasst alle Eltern-Kind-
Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, Lebensgemeinschaften
sowie allein erziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern
im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff -
neben leiblichen Kindern - auch Stief-, Pflege- und
Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine
statistische Familie immer aus zwei Generationen
(Zwei-Generationen-Regel): Eltern/-teile und im Haushalt
lebende ledige Kinder. Kinder, die noch gemeinsam mit den
Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene
Kinder versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind
oder mit einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben,
werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie
zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie
beziehungsweise Lebensform.
Nicht zu den statistischen Familien zählen im Mikrozensus
Paare - Ehepaare und Lebensgemeinschaften - ohne Kinder
sowie Alleinstehende. Hierzu gehören alle Frauen und Männer,
1) die noch keine Kinder haben, 2) deren Kinder noch im
Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen,
3) deren Kinder nicht mehr ledig oder Partner einer
Lebensgemeinschaft sind, 4) deren Kinder bereits aus dem
elterlichen Haushalt ausgezogen sind, sowie Frauen und
Männer, 5) die niemals Kinder versorgt haben, also dauerhaft
kinderlos waren. Ein Anstieg der Lebensformen ohne Kinder
beziehungsweise ein Rückgang der Familien ist daher nicht
automatisch mit einer Zunahme von dauerhaft Kinderlosen
gleichzusetzen.

Bezugsperson der Familie:
Um Familien statistisch auswerten und darstellen zu können,
verwendet der Mikrozensus eine Bezugsperson der Familie.
In den Jahren bis einschließlich 1995 war dies bei Ehepaaren
der Ehemann, bei Alleinerziehenden der allein erziehende
Elternteil und bei Alleinstehenden die Person selbst. Ob die
Alleinerziehenden bzw. die Alleinstehenden mit einem
Lebenspartner im Haushalt zusammen lebten, wurde nicht
erfragt.
1996 wurde die Frage nach einer Lebenspartnerschaft zur
Bezugsperson des Haushalts (erste im Fragebogen eingetragene
Person) eingeführt. Bezugsperson der Familie war im
Mikrozensus 1996 bis 2004 bei Ehepaaren der Ehemann, bei
Lebensgemeinschaften die Bezugsperson des Haushalts, bei
Alleinerziehenden der alleinerziehende Elternteil und bei
Alleinstehenden die Person selbst.
Ab dem Mikrozensus 2005 können durch eine veränderte
Fragestellung erstmals mehrere Lebensgemeinschaften im
Haushalt angegeben werden. Seit diesem Zeitpunkt ist die
Bezugsperson bei Ehepaaren der Ehemann, bei
gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der männliche
Lebenspartner, bei gleichgeschlechtlichen
Lebensgemeinschaften der ältere Lebenspartner, bei
Alleinerziehenden der alleinerziehende Elternteil und bei
Alleinstehenden die Person selbst. Bei gleich-
geschlechtlichen Lebensgemeinschaften gleichaltriger Partner
entscheidet die Reihenfolge, in der die Lebenspartner im
Fragebogen eingetragen sind. Bezugsperson der Lebens-
gemeinschaft ist dann der Lebenspartner mit der niedrigeren
Personennummer.
Die Erhebungsmerkmale der Bezugsperson der Familie (zum
Beispiel Alter, Geschlecht, Familienstand) werden dann -
stellvertretend für die gesamte Einheit "Familie" - in der
Statistik nachgewiesen. Personen unter 15 Jahren sind als
Bezugsperson einer Familie ausgeschlossen.


© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2018
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 12211BJ204
Klassifikation: Gebiet, Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Wahlen / Bevölkerung / Mikrozensus

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