Erläuterung für folgende Statistik(en):
14111 Allgemeine Bundestagswahlstatistik
Begriffsinhalt:
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik
Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst ge-
wöhnlich aufhalten,
c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
d) in Gebieten außerhalb des Wahlgebietes leben, wenn bei
ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch be-
stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus dem § 12
BWG.
Wahlberechtigte
Erläuterung für folgende Statistik(en):
14211 Allgemeine Europaswahlstatistik
Begriffsinhalt:
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Unionsbürger
mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland, die am Wahltag
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik
Deutschland oder in den Gebieten der übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung
innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des
Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten
Deutschen wahlberechtigt.
Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus dem § 6
EuWG.