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Amberg-Sulzbach: Allgemeine Europawahlstatistik: Wahlberechtigte

In Amberg-Sulzbach im Jahr 2019 81.933

Wichtige Kennzahlen für Amberg-Sulzbach

Einwohnerzahl

102.998

Fläche

1.255,9 km²

Stadt/Gem. Wert Jahr
Ammerthal 1.651 2014
Auerbach i.d.OPf., St 6.936 2014
Birgland 1.389 2014
Ebermannsdorf 1.940 2014
Edelsfeld 1.470 2014
Eichen 0 2014
Ensdorf 1.795 2014
Etzelwang 1.149 2014
Freihung, M 1.985 2014
Freudenberg 3.375 2014
Gebenbach 703 2014
Hahnbach, M 4.001 2014
Hirschau, St 4.791 2014
Hirschbach 1.001 2014
Hohenburg, M 1.283 2014
Illschwang 1.617 2014
Kastl, M 1.942 2014
Königstein, M 1.418 2014
Kümmersbruck 8.074 2014
Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg 2.078 2014
Poppenricht 2.742 2014
Rieden, M 2.203 2014
Schmidmühlen, M 1.869 2014
Schnaittenbach, St 3.456 2014
Sulzbach-Rosenberg, St 15.435 2014
Ursensollen 2.922 2014
Vilseck, St 4.301 2014
Weigendorf 996 2014
Alle 28 Städte/Gemeinden anzeigen

Wichtige Kennzahlen für Amberg-Sulzbach

Einwohnerzahl

102.998

Fläche

1.255,9 km²

Definition: Wahlberechtigte


Erläuterung für folgende Statistik(en):
14111 Allgemeine Bundestagswahlstatistik

Begriffsinhalt:
Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag

a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,

b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik
Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst ge-
wöhnlich aufhalten,

c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

d) in Gebieten außerhalb des Wahlgebietes leben, wenn bei
ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch be-
stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus dem § 12
BWG.


Wahlberechtigte

Erläuterung für folgende Statistik(en):
14211 Allgemeine Europaswahlstatistik

Begriffsinhalt:
Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Unionsbürger
mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland, die am Wahltag

a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,

b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik
Deutschland oder in den Gebieten der übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung
innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und

c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des
Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten
Deutschen wahlberechtigt.
Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus dem § 6
EuWG.
Periodizität: Fünfjährlich
Erste Durchführung: 01.01.1994
Dokumentnummer: 14211BJ001
Klassifikation: Gebiet, Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Wahlen / Wahlen / Europawahlen
Land Allgemeine Europawahlstatistik: Wahlberechtigte
Deutschland 61.600.263
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