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Rosenheim: Allgemeine Bundestagswahlstatistik: Wahlberechtigte

In Rosenheim im Jahr 2017 193.835

Wichtige Kennzahlen für Rosenheim

Einwohnerzahl

261.721

Fläche

1.439,4 km²

Stadt/Gem. Wert Jahr
Albaching 1.292 2017
Amerang 2.877 2017
Aschau i.Chiemgau 4.512 2017
Babensham 2.353 2017
Bad Aibling, St 13.857 2017
Bad Endorf, M 6.045 2017
Bad Feilnbach 6.099 2017
Bernau a.Chiemsee 4.952 2017
Brannenburg 4.540 2017
Breitbrunn a.Chiemsee 1.249 2017
Bruckmühl, M 12.281 2017
Chiemsee 163 2017
Edling 3.328 2017
Eggstätt 2.203 2017
Eiselfing 2.313 2017
Feldkirchen-Westerham 7.940 2017
Flintsbach a.Inn 2.330 2017
Frasdorf 2.315 2017
Griesstätt 2.085 2017
Großkarolinenfeld 5.505 2017
Gstadt a.Chiemsee 912 2017
Halfing 2.098 2017
Höslwang 980 2017
Kiefersfelden 5.025 2017
Kolbermoor, St 13.433 2017
Neubeuern, M 3.306 2017
Nußdorf a.Inn 2.060 2017
Oberaudorf 3.870 2017
Pfaffing 3.044 2017
Prien a.Chiemsee, M 8.218 2017
Prutting 2.121 2017
Ramerberg 1.041 2017
Raubling 8.861 2017
Riedering 4.321 2017
Rimsting 3.040 2017
Rohrdorf 4.341 2017
Rott a.Inn 3.111 2017
Rotter Forst-Nord 0 2017
Rotter Forst-Süd 0 2017
Samerberg 2.146 2017
Schechen 3.718 2017
Schonstett 1.025 2017
Söchtenau 2.052 2017
Soyen 2.263 2017
Stephanskirchen 7.870 2017
Tuntenhausen 5.380 2017
Vogtareuth 2.332 2017
Wasserburg a.Inn, St 9.028 2017
Alle 48 Städte/Gemeinden anzeigen

Wichtige Kennzahlen für Rosenheim

Einwohnerzahl

261.721

Fläche

1.439,4 km²

Definition: Wahlberechtigte


Erläuterung für folgende Statistik(en):
14111 Allgemeine Bundestagswahlstatistik

Begriffsinhalt:
Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag

a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,

b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik
Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst ge-
wöhnlich aufhalten,

c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

d) in Gebieten außerhalb des Wahlgebietes leben, wenn bei
ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch be-
stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus dem § 12
BWG.


Wahlberechtigte

Erläuterung für folgende Statistik(en):
14211 Allgemeine Europaswahlstatistik

Begriffsinhalt:
Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie alle Unionsbürger
mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland, die am Wahltag

a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,

b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik
Deutschland oder in den Gebieten der übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung
innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und

c) nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des
Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten
Deutschen wahlberechtigt.
Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus dem § 6
EuWG.
Periodizität: Vierjährlich
Erste Durchführung: 01.01.1994
Dokumentnummer: 14111BJ001
Klassifikation: Gebiet, Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Wahlen / Wahlen / Bundestagswahlen
Land Allgemeine Bundestagswahlstatistik: Wahlberechtigte
Deutschland 61.688.485
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