Erläuterung für folgende Statistik(en):
22311 Wohngeld zum 31.12.
Begriffsinhalt:
Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte
getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird
einkommensschwächeren Haushalten gezahlt, damit diese die
Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum
tragen können. Die Einzelheiten der Wohngeldgewährung regelt
das Wohngeldgesetz (WoGG).
Von Berichtsjahr 1991 bis Berichtsjahr 2000 setzen sich die
Haushalte mit Wohngeld aus dem Tabellenwohngeld und
pauschaliertem Wohngeld zusammen.
Von Berichtsjahr 2001 bis Berichtsjahr 2004 setzten sich die
Haushalte mit Wohngeld aus dem allgemeinen Wohngeld und aus
den Haushalten mit besonderem Mietzuschuss zusammen.
Ab Berichtsjahr 2005 setzen sich die Haushalte mit Wohngeld
aus Reinen Wohngeldhaushalten und Wohngeldrechtlichen
Teilhaushalten zusammen.