Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes: Sonstige Anlageinvestitionen nach Preisbasis (jeweilige Preise / preisbereinigt) in jeweiligen Mengeneinheiten
Erläuterung für folgende Statistik(en):
81000 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes
Begriffsinhalt:
Die Sonstige Anlageninvestitionen ergeben sich rechnerisch
wie folgt:
Nutztiere und Nutzpflanzen (AN.1114)
+ Immaterielle Anlagegüter (AN.112)
+ Grundstücksübertragungskosten für unbebauten Grund und
Boden
= Sonstige Anlageinvestitionen
Definition Nutztiere und Nutzpflanzen (AN.1114): Zucht- und
Milchvieh, Zugtiere usw., Obst- und Rebanlagen sowie
sonstige Baumbestände und Sträucher, die wiederholt
Erzeugnisse liefern sowie von institutionellen Einheiten
kontrolliert, verwaltet und bewirtschaftet werden.
Heranwachsende Nutztiere und Nutzpflanzungen werden nur
einbezogen, wenn sie für die eigene Nutzung bestimmt sind.
(Quelle: ESVG95, Anlage 7.1)
Definition: Immaterielle Anlagegüter (AN.112): Hierzu zählen
Suchbohrungen, Computerprogramme, Urheberrechte und sonstige
immaterielle Anlagegüter, die länger als ein Jahr genutzt
werden. (Quelle: ESVG95, Anlage 7.1)
Definition Grundstücksübertragungskosten: Sie beziehen sich
auf den Eigentumsübergang an Grund und Boden und anderen
nichtproduzierten Vermögensgütern, schließen aber den Wert
der erworbenen Vermögensgüter selbst nicht ein. (Quelle:
ESVG95, Abschnitt 3.105)