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Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes: Konsumausgaben des Staates nach Aufgabenbereiche des Staates (COFOG), Gruppen in Euro, Forschung und Entwicklung (soziale Sicherung) in Euro

Definition: Konsumausgaben des Staates

Erläuterung für folgende Statistik(en):
81000 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes

Begriffsinhalt:
Definition Konsum (Ausgabenkonzept) (P.3): Konsumausgaben
sind die Ausgaben gebietsansässiger institutioneller
Einheiten für Waren und Dienstleistungen, die zur
unmittelbaren Befriedigung individueller Bedürfnisse und
Wünsche oder kollektiver Bedürfnisse der Allgemeinheit
verwendet werden. Diese Ausgaben können im Inland oder in
der übrigen Welt getätigt werden.

Die Konsumausgaben des Staates enthalten die Kategorien:
a) den Wert der Güter, die vom Staat selbst produziert
werden, jedoch ohne selbsterstellte Anlagen und Verkäufe;
b) Vom Staat auf dem Markt gekaufte Güter, die ohne
irgendwelche Umwandlungen als soziale Sachtransfers den
privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung
gestellt werden. Der Staat bezahlt also die Güter, die
die Verkäufer den privaten Haushalten direkt zur
Verfügung stellen.

Die Konsumausgaben des Staates werden auf der Grundlage der
Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) in
individualisierbare und kollektive Güter eingeteilt.

Vereinbarungsgemäß zählen die Konsumausgaben des Staates
folgender COFOG-Positionen zum Individualkonsum, es sei
denn, es handelt sich innerhalb der Positionen um Ausgaben
für die allgemeine Verwaltung, Forschung usw.:
a) 04 Unterrichtswesen;
b) 05 Gesundheitswesen;
c) 06 Soziale Sicherung;
d) 08.01 Sport und Erholung;
e) 08.02 Kultur.

Außerdem sind die Konsumausgaben zu folgenden
Unterpositionen ebenfalls zum Individualkonsum zu rechnen,
wenn sie bedeutsam sind:
a) 07.11 Bereitstellung von Wohnungen (teilweise);
b) 07.31 Hausmüll- und Abwasserentsorgung (teilweise);
c) 12.12 Betrieb von Verkehrsnetzen (teilweise).

Die Ausgaben für den Kollektivkonsum sind die restlichen
Konsumausgaben des Staates. Sie setzten sich im einzelnen
zusammen aus Ausgaben für:
a) Verwaltung der Gesellschaft;
b) Gewährleistung von Sicherheit und Verteidigung;
c) Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und
Gesetzgebung;
d) Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit;
e) Umweltschutz;
f) Forschung und Entwicklung;
g) Infrastruktur und der Wirtschaftsförderung.

(Quelle: ESVG95, Abschnitt 3.75, 3.79, 3.85)

Siehe auch Definition "Konsumausgaben".

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2003
Periodizität: Vierteljährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 81000BJ127
Klassifikation: Gesamtrechnungen / Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes

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