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Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes: Konsumausgaben der privaten Haushalte in Deutschland in jeweiligen Mengeneinheiten

Definition: Konsumausgaben der privaten Haushalte

Erläuterung für folgende Statistik(en):
81000 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes

Begriffsinhalt:
Definition Konsum (Ausgabenkonzept) (P.3): Konsumausgaben
sind die Ausgaben gebietsansässiger institutioneller
Einheiten für Waren und Dienstleistungen, die zur
unmittelbaren Befriedigung individueller Bedürfnisse und
Wünsche oder kollektiver Bedürfnisse der Allgemeinheit
verwendet werden. Diese Ausgaben können im Inland oder in
der übrigen Welt getätigt werden.

Die Konsumausgaben der privaten Haushalte enthalten folgende
Grenzfälle:
a) Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohnungsbesitz;
b) Sacheinkommen, wie beispielsweise:
(1) Waren und Dienstleistungen, die Arbeitnehmern als
Naturaleinkommen von Arbeitgebern beziehen;
(2) Waren und Dienstleistungen, die von Unternehmen ohne
eigene Rechtspersönlichkeit produziert und für den
Eigenverbrauch durch Mitglieder des Haushalts
entnommen bzw. verwendet werden. Es handelt sich
hierbei um Nahrungsmittel und andere
landwirtschaftliche Erzeugnisse, Dienstleistungen aus
eigengenutztem Wohnungsbesitz sowie um häusliche
Dienste, die von bezahlten Hausangestellten
(Dienstboten, Köche, Gärtner, Chauffeure usw.)
erbracht werden.
c) Nicht unter Vorleistungen fallende Posten, wie
beispielsweise:
(1) Material für kleine Reparaturen und Renovierung von
Wohnungen, wenn derartige Arbeiten normalerweise
sowohl von Mietern als auch von Eigentümern
ausgeführt werden;
(2) Material für Reparatur und Instandsetzung dauerhafter
Konsumgüter einschließlich Fahrzeuge.
d) Nicht zu den Investitionen zählende dauerhafte
Konsumgüter, die über mehrere Perioden genutzt werden.
Dies gilt auch für gebrauchte Investitionsgüter die
private Haushalte von Produzenten kaufen (siehe 3.148.,
Transaktionen mit vorhandenen Gütern);
e) Tatsächliche Gebühren für Finanzdienstleistungen;
f) Versicherungsdienstleistungen in Höhe des in den
Bruttoprämien enthaltenen Dienstleistungsentgelts (siehe
3.63.);
g) Dienstleistungen der Pensionskassen in Höhe des in den
Bruttoprämien enthaltenen Dienstleistungsentgelts (siehe
3.63.);
h) Zahlungen privater Haushalte für Genehmigungen,
Zulassungen usw., die als Erwerb von Dienstleistungen
betrachtet werden (siehe 4.79. und 4.80.);
i) Ausgaben für Waren und Dienstleistungen zu wirtschaftlich
nichtsignifikanten Preisen, z. B. Eintrittsgebühren für
Museen (siehe 3.45.).

In den Konsumausgaben der privaten Haushalte sind nicht
enthalten:
a) soziale Sachtransfers, wie zunächst von den privaten
Haushalten getätigte, aber von der Sozialversicherung
später erstattete Ausgaben für medizinische Zwecke;
b) Posten, die unter Vorleistungen oder Bruttoinvestitionen
fallen, wie beispielsweise:
(1) Ausgaben privater Haushalte als Eigentümer von
Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit für
geschäftliche Zwecke, wie für Fahrzeuge, Möbel oder
elektrische Geräte (Bruttoanlageinvestitionen) oder
für Verbrauchsgüter, wie Brennstoffe (Vorleistungen);
(2) Ausgaben privater Haushalte für die Innenausstattung,
Instandhaltung und Reparatur eigener Wohnungen, wenn
derartige Ausgaben normalerweise von Mietern nicht
übernommen werden (sie sind Teil der Vorleistungen
bei der Erbringung von Wohnungsdienstleistungen);
(3) Wohnungserwerb (Bruttoanlageinvestitionen);
(4) Ausgaben für Wertsachen (Bruttoinvestitionen).
c) Erwerb von nichtproduzierten Vermögensgütern,
insbesondere Grundstückserwerb;
d) Gebührenzahlungen privater Haushalte, die zu den Steuern
zählen, wie etwa für die Genehmigung des Besitzes von
Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen und für Jagd-, Waffen-
oder Angelscheine (siehe 4.79. und 4.80.);
e) Beiträge und sonstige Zahlungen von privaten Haushalten
an private Organisationen ohne Erwerbszweck, wie
Beitragszahlungen an Gewerkschaften, Berufsverbände,
Verbraucherverbände, Kirchen sowie an soziale und
kulturelle Vereine, Freizeitklubs und Sportvereine;
f) Freiwillige Geld- oder Sachtransfers von privaten
Haushalten an wohltätige Einrichtungen und
Hilfsorganisationen.

Die gesamten Konsumausgaben privater Haushalte sind Teil des
Individualkonsums.

(Quelle: ESVG95, Abschnitt 3.75 - 3.77, 3.84)

Siehe auch Definition "Konsumausgaben".

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2003
Periodizität: Vierteljährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 81000BJ008
Klassifikation: Gesamtrechnungen / Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes

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