Definition: Abgaben auf soziale Leistungen, verbrauchsnahe Steuern
Erläuterung für folgende Statistik(en):
81000 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes
Begriffsinhalt:
Bei den Abgaben auf soziale Leistungen handelt es sich um
die Lohnsteuer auf Pensionen, Eigenbeiträge der Empfänger
sozialer Leistungen wie z.B. die Sozialbeiträge der Rentner
zur Kranken- und Pflegeversicherung und Beiträge des Staates
für die Empfänger sozialer Leistungen.
Zu den verbrauchsnahen Steuern gehören die von privaten
Haushalten gezahlten KFZ-Steuern, die Hunde-, Jagd- und
Fischereisteuer sowie Verwaltungsgebühren.